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Haftentlassung Polanskis verweigert – weiter vor Bundesgericht

(Keystone-SDA) Bellinzona – Roman Polanski bleibt in Schweizer Auslieferungshaft. Das Bundesstrafgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Die Richter in Bellinzona haben dem polnischen-französischen Starregisseur die Entlassung wegen hoher Fluchtgefahr verwehrt.
Die Richter in Bellinzona verweisen darauf, dass die Inhaftierung des Beschuldigten während des Auslieferungsverfahrens die Regel bildet. Das Gericht stufe die Fluchtgefahr im Fall von Roman Polanski als hoch ein. Er habe sich bereits 1978 durch seine Ausreise nach Europa dem US-amerikanischen Strafverfahren entzogen.
Die heutige Motivation zu einer Flucht sei gross. Die theoretische mögliche Freiheitsstrafe in Amerika sei 50 Jahre. Eine Auslieferung würde für Polanski zu einer empfindlichen Trennung von seiner Frau und seinen beiden minderjährigen Kindern führen.
Ebenso würde die Auslieferung einen Unterbruch seiner Tätigkeit als Regisseur bedeuten. Sein Anwalt habe ausgeführt, dass eine länger dauernde Haft den Totalverlust der von Investoren aufgebrachten Mittel von 40 Millionen Dollar bedeuten würde.
In Anbetracht der kleinräumigen Schweiz sei ein Grenzübertritt innerhalb weniger Stunden möglich. Polanski sei zudem in der Schweiz nicht stark verwurzelt. Eine Einziehung der Reisedokumente würden seine Fluchtmöglichkeiten nicht einschränken.
Die von Polanski angebotene Kaution in Form einer Beschlagnahme seine Grundstücks in Gstaad, verbunden mit einer Grundbuchsperre, genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht. Gesetzlich vorgesehen sei die Leistung einer Kaution nur durch Hinterlegung von Bargeld oder Wertgegenständen oder in Form einer Bürgschaft.
Da es an einer gültigen Kaution fehle, könne nicht abschliessend geprüft werden, ob eine Kombination mit weiteren Ersatzmassnahmen wie Hausarrest oder einer elektronische Fussfessel die Fluchtgefahr bannen könnte. Es liege an Polanski, dem Bundesamt für Justiz einen Vorschlag für eine gesetzeskonforme Kaution zu machen.

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