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Hannibal Gaddafi mit Genfer Urteil noch nicht zufrieden

(Keystone-SDA) Tripolis/Genf – Hannibal Gaddafi ist mit dem Gerichtsurteil gegen die “Tribune de Genève” noch nicht besänftigt. Er wolle weiter gegen die Schweiz vorgehen und den Fall vor ein internationales Schiedsgericht bringen, berichtete der arabische Nachrichtensender Al-Jazeera auf seiner Webseite.
Mohamed Baayaou, ein Sprecher der libyschen Regierung, forderte die Schweiz erneut auf, der Einsetzung eines internationalen Gerichts zuzustimmen, welches die Verhaftung von Hannibal Gaddafi in Genf im Sommer 2008 untersuchen soll.
Ein solches Schiedsgericht sah das Abkommen vor, welches der damalige Bundespräsident Hans-Rudolf Merz im August 2009 mit Libyen abschloss. Nachdem das Regime in Tripolis aber zwei Schweizer Geschäftsleute an einen unbekannten Ort verschleppte, setzte die Schweiz das Abkommen auf Eis. Im Februar kam die Idee des Gerichts wieder aufs Tapet, wurde aber nicht umgesetzt.
“Libyen will kein Rache und fühlt sich nicht beleidigt. Es will nur Gerechtigkeit”, sagte Baayaou. Er bezeichnete das Urteil gegen die “Tribune de Genève” am Montagabend als “Sieg der Genfer Justiz über politische Interessen und eine politische Verschwörung”.
Die Schweiz habe damit ein dunkles Kapitel im Konflikt mit Tripolis abgeschlossen, erklärte Baayaou, der auch dem nationalen libyschen Presseinstitut vorsteht.
Die Zeitung “Al-Schams” feierte das Verdikt als “Sieg für die Gerechtigkeit, Sieg für uns und Sieg für die Menschlichkeit”. Die Zeitung gilt als Sprachrohr von Staatschef Muammar-al-Gaddafi.
Auch das libysche Aussenministerium veröffentlichte auf seiner Internetseite Auszüge aus dem Gerichtsurteil. Die “Tribune de Genève” habe die Privatsphäre von “Captain Hannibal” verletzt und müsse das Urteil nun in der Printausgabe und auf dem Internet publik machen, hielten die Behörden fest.
Ein Genfer Richter war zum Schluss gekommen, dass die “Tribune de Genève” die Polizeifotos des Sohnes des libyschen Staatschefs nicht hätte publizieren dürfen. Er sah zudem eine Mitverantwortung des Kantons Genf, der das Urteil nun ebenfalls publizieren muss.

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