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Höchstdauer für Kurzarbeit auf 24 Monate erhöht

(Keystone-SDA) Bern – Firmen, die unter der Rezession leiden, können zwischen April und Dezember 2010 länger Kurzarbeitsentschädigung beziehen als bisher. Der Bundesrat hat für diese Zeit die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate erhöht.
Ausserdem hält der Bundesrat in diesem Zusammenhang an der verkürzten Karenzfrist fest, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mitteilte. Seit Anfang April letzten Jahres müssen Firmen, die kurz arbeiten lassen, nur noch einen Karenztag statt wie ursprünglich drei Karenztage übernehmen.
Mit diesen Massnahmen will die Eidgenossenschaft Firmen unterstützen, die wegen der Rezession unter Auftragsmangel leiden. Dank der Kurzarbeitsentschädigung können diese Unternehmen die schwierigen Phasen überbrücken, ohne Personal zu entlassen. Beginnt der Aufschwung dann zu greifen, steht der Firma weiterhin ihr ausgebildetes Personal zur Verfügung.
Wegen der durch die Finanzkrise ausgelösten Rezession hat der Bund bereits letzten Frühling die Kurzarbeits-Höchstdauer von 12 auf 18 Monate erhöht. Mit Erfolg wie Ende Februar das SECO berichtete: Rund 20’000 Stellen konnten erhalten werden. Die Arbeitslosenquote ist deshalb letztes Jahr 0,5 Prozent weniger stark angestiegen.
Die neuste Erhöhung der Kurzarbeits-Bezugsdauer hatte der Bundesrat im Rahmen des dritten Konjunkturpakets vorgeschlagen. Das Parlament stimmte ohne grosse Überzeugung zu, und erlaubte der Regierung, bei Bedarf die Frist von 18 auf 24 Monaten zu erhöhen.

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