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Höhere Freigrenze bei der Verrechnungssteuer – ESTV unbesorgt

(Keystone-SDA) Höhere Freigrenze: Die Verrechnungssteuer auf Sparkonti fällt neu nur noch an, wenn die Zinsen höher sind als 200 Franken. Bisher lag die Grenze bei 50 Franken. Damit wird Steuerumgehung einfacher – allerdings nur theoretisch, wie die Eidg. Steuerverwaltung betont.

“Der höhere Freibetrag ist kein Steuerumgehungs-Vehikel”, sagte Thomas Brückner von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die ESTV habe Mittel und Wege, um zu kontrollieren, ob die abgelieferten Verrechnungssteuern mit der Erfolgsbilanz einer Bank übereinstimmten.

Der einzelne Steuerpflichtige, der die 35-prozentige Verrechnungssteuer nur zurückerhält, wenn er sein Vermögen deklariert, kann sein Geld natürlich auf verschiedene Konti verteilen – so dass die Zinsen nirgendwo die Freigrenze überschreiten, wie “Tages-Anzeiger” und “Bund” berichteten.

Anonyme Kontrolle

Bei einer Freigrenze von 200 Franken ist das leichter als bei 50 Franken. Allerdings auch nicht ganz mühelos: Es braucht mehr als ein Dutzend Konti, um eine halbe Million Franken zu verstecken.

Anlässlich einer anonymen Kontrolle kann die ESTV jedoch feststellen, ob hinter mehreren Konti der gleiche Berechtigte steht, wie Brückner erklärt: “Bei offensichtlichem Missbrauch kann die Steuerverwaltung verlangen, dass eine Bank die Zinserträge der verschiedenen Konti eines Berechtigten zusammenzählt.”

Knapper Entscheid

Die höhere Freigrenze für Zinsen ist eine Konsequenz aus der Unternehmenssteuerreform II, der die Stimmbevölkerung im Februar 2008 zustimmte – mit einem hauchdünnen Ja von 50,5 Prozent.

Mit der Vorlage wurde das “Sparheftprivileg” aufgehoben, nach dem Zinserträge bis 50 Franken auf Spareinlagen verrechnungssteuerfrei sind. Neu sind von der Besteuerung die Zinsen aller Kundenguthaben ausgenommen, wenn sie für ein Jahr 200 Franken nicht übersteigen.

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