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Hohe Freiheitsstrafen für kolumbianische Kokain-Grosshändler

(Keystone-SDA) Das Bundesstrafgericht hat zwei Kolumbianer wegen Einfuhr und Handel mit über 600 Kilogramm Kokain zu fünfzehn und sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Rauschgift wurde von einem internationalen Drogenring aus Südamerika in Bananenlieferungen versteckt in die Schweiz verschickt.

Die Richter in Bellinzona haben die beiden Kolumbianer am Freitag wegen mehrfacher qualifizierter Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Auf den von der Bundesanwaltschaft (BA) erhobenen Anklagepunkt der Geldwäscherei ist das Bundesstrafgericht nicht eingetreten, beziehungsweise hat es das Verfahren eingestellt.

Via Belgien in die Schweiz

Die beiden Männer wurden zu Freiheitsstrafen von fünfzehn und sieben Jahren verurteilt. Damit ist das Gericht weitgehend den Anträgen der BA gefolgt, die Strafen von fünfzehn und acht Jahren gefordert hatte. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

Die BA hatte den Verurteilten vorgeworfen, in den Jahren 2004 und 2005 an der Einfuhr von rund 660 Kilogramm Kokain in die Schweiz und an deren anschliessender Verteilung beteiligt gewesen zu sein. Der Haupttäter soll eine Schlüsselfigur im transnational tätigen Drogenring gewesen und verantwortlich für das hiesige Drogengeschäft gewesen sein.

Der zweite Verurteilte habe als sein Vertrauensmann gehandelt. Das in Böden von Bananenschachteln versteckte Kokain gelangte auf dem Seeweg zunächst von Kolumbien nach Belgien. Von dort aus wurde die Ware per Lastwagen in die Schweiz transportiert und an Abnehmer in der Schweiz und in Italien verteilt.

Weitere Lieferungen geplant

Zudem sollen Vorkehrungen für weitere Lieferungen nach dem gleichen Muster, aber über andere Routen getroffen worden sein. Der Drogenring war 2005 ins Visier der Schweizer Justiz geraten. Die beiden Männer wurden von der BA international zur Verhaftung ausgeschrieben und in Spanien festgenommen. 2010 wurden sie an die Schweiz ausgeliefert.

Seither befinden sie sich in Haft. Neben der BA hatten auch verschiedene Kantone Strafuntersuchungen eröffnet. In den Kantonen Tessin, St. Gallen und Zürich wurden mehrere für den Drogenring tätige Personen bereits zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

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