Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Im “Fall Bonstetten” solidarisierte sich die Gemeinde mit dem Vater

(Keystone-SDA) Ein Gutachter hat ausgeleuchtet, wie es dazu kommen konnte, dass ein Vater im Februar 2010 in einem Winterthurer Hotelzimmer seinen Sohn tötete. Der Experte kommt zum Schluss, dass die Vormundschaftsbehörde Bonstetten ZH von Anfang an Fehler machte.

Das Gutachten, das von der Zürcher Justizdirektion in Auftrag gegeben wurde, erteilt der Bonstetter Vormundschaftsbehörde schlechte Noten: Von Anfang an sei der Fall falsch aufgegleist gewesen, schreibt der Rechtsexperte in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht.

Die Behördenmitglieder hätten sich mit dem heute 61-jährigen Vater, einem Treuhänder, solidarisiert. Die Mutter des Knaben, eine heute 36-jährige Brasilianerin, sei in eine Nebenrolle gedrängt worden – wohl nicht zuletzt wegen ihrer Tätigkeit als Prostituierte.

Der gemäss Gutachten “treusorgende Schweizer Vater”, in dessen Obhut der Bub lebte, versuchte einige Jahre zuvor seinen Sohn aus erster Ehe zu ermorden – aus Rache an der Ex-Frau. Seither ist dieser Sohn gehbehindert und leidet unter Sprachstörungen.

Als die Behördenmitglieder dies erfuhren, handelten sie zwar und platzierten den Knaben bei einer Pflegefamilie. Ein Jahr und unzählige Emails, Mediationssitzungen und Gespräche später wohnte der Bub aber wieder beim Vater.

Risiko-Gutachten fehlt

Ob der Mann ein Sicherheitsrisiko darstellte, wurde nie abgeklärt. Bei einem solchen “Hochrisiko-Faktor” wie der versuchten Tötung des ersten Sohnes dränge sich ein Gutachten aber geradezu auf, schreibt der Rechtswissenschafter nun in seinem Bericht.

Der Vormundschaftsbehörde könne nicht vorgeworfen werden, dass sei weggeschaut habe, schreibt der Gutachter. Im Gegenteil, es sei viel, aber oft das Falsche gemacht worden. Grundproblem sei, dass es sich bei der Vormundschaftsbehörde um ein Laiengremium handle.

Strafuntersuchung gegen Gemeindepräsidenten

Der Gemeinderat von Bonstetten wehrt sich vehement gegen diese Kritik. Das Gutachten sei für die Aufarbeitung des Falls in keiner Weise hilfreich, sagte Gemeindepräsident Charles Höhn vor den Medien. Der Anwalt der Gemeinde bezeichnete die Vorschläge des Gutachters als “emotional eingefärbt”.

Abgeschlossen ist der Fall für den Gemeindepräsidenten noch nicht: Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung gegen ihn und eine weitere Person eröffnet. Zurücktreten will Höhn jedoch nicht. “Das käme einem Schuldeingeständnis gleich”, sagte er.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft