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Indische Regierung beschliesst erste Erhebung zu Kasten seit 1931

(Keystone-SDA) Neu Delhi – Erstmals seit Ende der Kolonialzeit führt die indische Regierung in der Bevölkerung eine umfassende Erhebung der Kastenzugehörigkeit durch. Dies beschloss das Kabinett.
Zwischen Juni und September 2011 sollten demnach im Zuge einer allgemeinen Volkszählung auch Informationen zu der Zugehörigkeit zu den Kasten gesammelt werden, wie Innenminister P. Chidambaram vor Journalisten sagte. Die Regierung will mit den gesammelten Informationen die Diskriminierung benachteiligter Gruppen gezielter bekämpfen.
Der Beschluss war zuvor im Parlament heftig diskutiert worden. Kritiker befürchten, dass die Erhebung Ungleichheit verschärft und die Unterteilung der indischen Bevölkerung in Kastensystem stärkt. Regionalparteien hatten dagegen die Erhebung unterstützt, da sie darin neue Möglichkeiten für benachteiligte Kasten sehen.
Zuletzt hatte die britische Kolonialverwaltung 1931 eine Befragung zur Kastenzugehörigkeit durchgeführt. Nach der Unabhängigkeit 1947 waren bei den alle zehn Jahre stattfindenden Volkszählungen nur vereinzelt Fragen zur Kastenzugehörigkeit gestellt worden.
Seit April erheben im Zuge der jüngsten Volkszählung mehr als 2,5 Millionen Beamte Angaben zu Geschlecht, Religion, Beruf und Bildung der 1,2 Milliarden Bürger des Landes.
Eine Diskriminierung nach Kasten ist in Indien offiziell verboten, doch die Kastenzugehörigkeit bestimmt weiterhin viele Aspekte des Alltags. Um diese Diskriminierung auszugleichen, werden bestimmte benachteiligte Kasten an Universitäten sowie bei der Vergabe von öffentlichen Stellen bevorzugt.

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