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Iranischer Geistlicher erlaubt Trinken im Ramadan in Ausnahmefällen

(Keystone-SDA) Im Iran ist eine Debatte darüber entbrannt, ob gläubige Muslime während des Fastens im Ramadan in Ausnahmefällen trinken dürfen. Der Grossayatollah Assadolla Bajat Zanjani befürwortete dies grundsätzlich und erntete Widerspruch von einem anderen islamischen Rechtsgelehrten.

Dies berichteten iranische Medien am Donnerstag. “Diejenigen, die den extremen Durst nicht ertragen, können gerade so viel Wasser trinken, um ihn zu stillen”, hatte der den Reformern zugerechnete Zanjani in einem religiösen Gutachten, einer Fatwa, erklärt.

Grossayatollah Nasser Makarem Schirazi betonte hingegen, dass es nicht möglich sei, während des Fastens zu trinken. Verstösse müssten durch eine zusätzlichen Fastentag im Jahr ausgeglichen werden.

In den Berichten wurden auch Erlasse des geistlichen Oberhaupts Ayatollah Ali Chamenei und des Grossayatollahs Ali Sistani zitiert, wonach Schwäche oder Durst während des Fastens keine Rechtfertigungen für den Griff zur Wasserflasche seien.

Zanjani argumentierte, dass Trinken im Krankheitsfall oder bei harter körperlicher Arbeit erlaubt sein müsse, wenn dies dem Überleben diene. Auch einen Ausgleich durch einen zusätzlichen Fastentag hält er nicht für nötig.

Während des Ramadans dürfen gläubige Muslime vom Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nicht essen, trinken, rauchen und keinen Sex haben.

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