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Israels Ex-Regierungschef Olmert tritt Freiheitsstrafe an

(Keystone-SDA) Israels ehemaliger Ministerpräsident Ehud Olmert hat am Montag seine Haftstrafe wegen Korruption angetreten. In Begleitung von Sicherheitskräften kam der 70-Jährige am Vormittag im Maasijahu-Gefängnis von Ramla in der Nähe von Tel Aviv an.

Das Höchste Gericht in Jerusalem hatte ihn zu 18 Monaten Haft verurteilt, weil er als Handelsminister von einem Geschäftsmann Bestechungsgeld in Höhe von 14’000 Euro angenommen hatte. Einen weiteren Monat muss er absitzen, weil er versucht hatte, seine ehemalige Kanzleichefin von einer Aussage gegen ihn abzuhalten.

Hängig ist gegen Olmert noch die letztinstanzliche Entscheidung über eine weitere Haftstrafe von acht Monaten in einer Korruptionsaffäre. In diesem Fall steht ein noch nicht terminiertes Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof aus.

Olmert betonte am Tag des Haftantritts in einer Videobotschaft erneut, er habe nie Bestechungsgeld angenommen und gehe “schweren Herzens” ins Gefängnis. “Als ich Regierungschef war, trug ich die höchste Verantwortung für die Sicherheit der Bürger Israels, und heute bin ich es, der hinter Schloss und Riegel kommt”, sagte Olmert.

Olmert ist der erste frühere Regierungschef Israels, der ins Gefängnis muss. Als Ministerpräsident diente er seinem Land von 2006 bis 2009 für die zentristische Partei Kadima.

Gefängnis für VIP-Häftlinge

Das nach dem biblischen Wächter des Jüdischen Tempels benannte Gefängnis in Ramla ist für VIP-Häftlinge die übliche Adresse. Olmert wird dort etwa auf den früheren israelischen Präsidenten Mosche Katzav treffen, der seit 2011 eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung verbüsst.

Auch der seit Januar wieder amtierende Innenminister Arje Deri verbrachte hier 22 Monate, nachdem er wegen Vorteilsnahme im gleichen Amt verurteilt worden war. Sein einstiger Rivale an der Spitze der ultraorthodoxen Schas-Partei, der frühere Gesundheitsminister Schlomo Benisri, hatte ein halbes Jahr lang das Maasijahu als feste Wohnadresse, um für Bestechlichkeit, Amtsmissbrauch und Behinderung der Justiz zu büssen.

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