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Kachelmann-Schadenersatzprozess geht erst im Januar weiter

(Keystone-SDA) Der Schadenersatzprozess des Schweizer Wetterfachmanns Jörg Kachelmann gegen seine Ex-Geliebte vor einem deutschen Gericht geht am 20. Januar 2016 weiter. Der für den 19. November anberaumte mündliche Verhandlungstermin wurde aus organisatorischen Gründen verschoben.

Dies gab das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch bekannt. Bei dem Termin soll ein Gutachter gehört werden. Beide Parteien seien persönlich geladen. Sie könnten sich aber von ihren Anwälten vertreten lassen.

In dem Zivilverfahren geht es um Ersatz von Gutachterkosten von rund 13’000 Euro. Das Landgericht Frankfurt hatte Kachelmanns Klage Ende 2013 abgewiesen. Dagegen hatte der TV-Moderator Berufung eingelegt. Im Strafprozess war der Schweizer im Mai 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Ende September hatte ihm das Landgericht Köln die Rekordsumme von 635’000 Euro Entschädigung zugestanden. Verurteilt wurden das Verlagshaus Axel Springer und die “Bild”-Zeitung. Sie hätten Kachelmann schwerwiegend in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Auch dieses Verfahren geht weiter. Springer kündigte Berufung an.

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