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Kanton Freiburg will “Tänzerinnen” besser schützen

(Keystone-SDA) Freiburg – Der Kanton Freiburg wird ab dem kommenden Jahr Cabaret-Tänzerinnen aus Ländern, die kein Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen haben, keine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen mehr erteilten. Er will damit die Frauen schützen.
Mit den Bewilligungen sei für diese Frauen ein hohes Risiko verbunden, ausgebeutet zu werden, schreibt der Freiburger Staatsrat in einer Mitteilung. Die Frauen dürften den Beruf nicht wechseln und seien gezwungen, für eine Agentur zu arbeiten, was sie von diesen und Cabaret-Besitzern abhängig mache.
Oft würden sie zudem genötigt, während der Arbeit Alkohol zu trinken und sich illegal zu prostituieren. Bereits abgeschafft haben diese Bewilligungen die Kantone Waadt, Wallis, Jura, Sankt Gallen und Thurgau. Sechs Cabarets im Kanton Freiburg sind von der Massnahme betroffen.

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