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Kanton Zug kann dem Hooligan-Konkordat beitreten

(Keystone-SDA) Zug tritt als elfter Kanton dem verschärften Hooligan-Konkordat bei. In einer Referendumsabstimmung haben die Stimmberechtigten den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen mit einem Ja-Anteil von 81 Prozent gutgeheissen.

Bei einer Stimmbeteiligung von 48,96 Prozent sprachen sich 27’155 Stimmende für, 6380 gegen den Beitritt aus. Zug war nach Zürich der zweite Kanton, in dem das Volk über das Konkordat abstimmen musste. Der Zuger Kantonsrat hatte im Mai dem Beitritt knapp zugestimmt. Noch in der gleichen Sitzung wurde jedoch das Behördenreferendum ergriffen.

Mit dem verschärften Konkordat sind Fussball- und Eishockeyspiele der höchsten Klasse bewilligungspflichtig. Neu können zudem Rayonverbote von bis zu drei Jahren ausgesprochen, Vorschriften für die Anreise der Fans der Gästemannschaften erlassen sowie bei Verdacht Personen am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen durchsucht werden.

FDP, CVP und GLP unterstützten den Beitritt zum Konkordat. SVP, SP und die Grünen – die Alternativen lehnten die Verschärfungen ab. Die Gegner sprachen von Kollektivbestrafung. Anstatt Verursacher von Gewalt konsequent zu bestrafen, würden friedliche Matchbesucher durch Massnahmen wie Alkoholverbote oder ID-Kontrollen bevormundet.

Doppelter Pukelsheim

Mit 80,6 Prozent Ja gutgeheissen wurde die neue Sitzverteilung für den Kantonsrat. Künftig werden die Sitze nach dem System des Doppelten Pukelsheim verteilt. 26’497 Stimmende hiessen die entsprechende Verfassungsänderung gut, 6392 Stimmende lehnten diese ab.

Das Bundesgericht hatte das bisherige System als verfassungswidrig erklärt. Die unterschiedlich grossen Wahlkreise führten dazu, dass nicht jede Stimme gleich viel Gewicht hatte. So brauchte es in der Stadt Zug 5 Prozent der Stimmen für einen Sitz, in Neuheim dagegen 33 Prozent. Das neue System garantiert, dass alle Parteien nach ihrer Wählerstärke auf kantonaler Ebene im Parlament vertreten sind.

Integrationsgesetz abgelehnt

Mit 18’649 Nein (54,4 Prozent) gegen 15’648 Ja abgelehnt wurde das Integrationsgesetz. Mit dem Gesetz sollten die Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden, die Rechte und Pflichten der Migranten sowie die Finanzierung der Integrationsmassnahmen geregelt werden. Unter anderem sollte der Kanton die Sprach- und Integrationskurse übernehmen, die Gemeinden wären für die Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter zuständig gewesen.

Gegen den Beschluss des Kantonsrates hatte die SVP das Referendum ergriffen. Diese bezeichnete das Gesetz als unnötig, kostspielig und vom Ansatz her falsch. Die Ausländer hätten sich den Schweizern anzupassen und nicht umgekehrt.

Neu dürfen die Zuger Regierungsratsmitglieder nicht gleichzeitig im eidgenössischen Parlament vertreten sein. Die entsprechende Bestimmung in der Kantonsverfassung wurde klar mit 27’908 Ja gegen 5112 Nein gutgeheissen. Mit 27’756 Ja gegen 5282 Nein sagten die Stimmberechtigten zudem Ja zur Verfassungsänderung zur Unvereinbarkeit bei Verwandten und Verschwägerten in Ämtern.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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