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Kantonales Rauchverbot in Basel ab Donnerstag in Kraft

(Keystone-SDA) Basel – Basler Beizen sind ab Gründonnerstag rauchfrei: Dann tritt das kantonale Rauchverbot in Kraft, das in öffentlichen Lokalen nur unbediente Fumoirs zulässt. Ab 1. Mai erlaubt der Bund im Rauch nur noch eine angestellte Person – das betrifft Raucherclub-Beizen.
In Basel-Stadt verbietet ab 1. April das Gastgewerbegesetz das Rauchen in öffentlich zugänglichen Lokalen mit Bewilligung. Das “bringt auch Lebensqualität”, sagte Regierungsrat Hans-Peter Wessels vor den Medien. Fumoirs müssen abgetrennt und separat belüftet werden; serviert werden darf darin nicht.
Manchen Wirten reichen separate Raucherräume aber nicht: Sie wollen gleich ihr ganzes Lokal zu Raucherclubs machen. Diese Vereinslösung ist laut Wessels legal, sofern dafür ein Verein gegründet wird mit Beitritt sowie Mitgliederbeitrag, und sofern Nichtmitglieder keinen Zutritt haben und die Mitgliederliste jederzeit einsehbar aufliegt.
“Spontanmitgliedschaften” sollen hingegen nicht toleriert werden; Umgehungsversuche mit nur scheinbar nicht öffenlichen Lokalen würden geahndet, hiess es weiter. Nun wollen aber nicht nur einige Beizen sich selber zum Club machen, sondern einen ganze Reihe Beizen aller Art will sich einem Raucherbeizen-Club zusammentun.
Wessels lässt das kalt; er verweist auf neues Bundesrecht, das den Arbeitnehmerschutz verschärft: Schon in einem Monat tritt das neue Bundesgesetz über den Schutz vor Passivrauchen in Kraft, das in Lokalen mit Rauch neben der Inhaberfamilie maximal eine angestellte Person zur Arbeit zulässt – da zählen Köpfe, nicht Stellenprozente.
Übrigens gilt das Rauchverbot auch für private Anlässe in Räumen, die normalerweise öffentlich sind, sowie für bewilligte Festwirtschaften und in Zelten, die mehr als die Hälfte der Seiten geschlossen haben. Baugesuche für neue Fumoirs sind übrigens bisher zwölf eingereicht worden; dazu kommen Bestehende und Umnutzungen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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