Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Kantone sollen schärfere Hundegesetze erlassen dürfen

(Keystone-SDA) Bern – Die Differenzen beim Hundegesetz bleiben bestehen. Der Nationalrat beharrte am Dienstag stillschweigend darauf, den Kantonen schärfere Gesetze zu erlauben als der Bund. Der Ständerat ist dagegen.
Ein Knackpunkt sind Rassenlisten und -verbote, die in der Bundeslösung nicht vorgesehen sind. Elf Kantone haben bereits eigene Listen mit potenziell gefährlichen Hunden erlassen. Ein Verbot bestimmter Rassen gibt es erst in wenigen Kantonen, so in Zürich, Genf oder im Wallis.
Werde den Kantonen das Recht auf schärfere Gesetze genommen, sei das Referendum so gut wie sicher, sagte Kommissionssprecher Mario Fehr (SP/ZH).
Umstritten ist ferner die Haltebewilligung. Auch hier bleibt der Nationalrat standhaft. Im Gegensatz zur kleinen Kammer will er keine Haltebewilligung für potenziell gefährliche Hundetypen vorschreiben. Mit 109 zu 52 Stimmen bekräftigte der Rat seine ablehnende Haltung, obwohl auch in dieser Frage einzelne Kantone bereits auf eigene Faust die Bewilligungspflicht eingeführt haben.
Was heisst gefährlich
Ein Problem dabei sei, nach welchen Kriterien die potenzielle Gefährlichkeit eines Hundes zu beurteilen sei, sagte Oskar Freysinger (SVP/VS). Ein 15 Kilogramm schwerer Pitbull könne gefährlicher sein als ein 80 Kilogramm schwerer Bernhardiner. Hinzu komme, dass rund 60 Prozent der Hunde Mischlinge seien.
Bundespräsidentin Doris Leuthard versuchte vergeblich, die grosse Kammer zu einem Umdenken zu veranlassen. Sie sehe den Sinn einer Bundeslösung nicht ein, wenn anschliessend den Kantonen wieder freie Hand gelassen werde, sagte sie.
Einigkeit herrscht in beiden Räten über die Leinen- und Maulkorbpflicht, wobei der Begriff “Maulkorb” auf Antrag Freysingers am Dienstag durch eine “Vorrichtung, die jegliches Beissen verhindert”, ersetzt wurde. Damit können auch Beissschienen zugelassen werden.
Das Gesetz hält Hundehalter ferner an, die Tiere nicht auf Aggressivität zu züchten und übermässig aggressive Hunde zu melden.
Die Vorlage geht nun wieder an den Ständerat. Das Hundegesetz geht zurück auf eine parlamentarische Initiative, die nach der tödlichen Attacke auf einen sechsjährigen Buben 2005 im zürcherischen Oberglatt ein Pitbull-Verbot gefordert hatte.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft