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Kartellbehörde: Stadt München darf Bierpreis an Oktoberfest deckeln

Der Preis für ein Mass Bier am Oktoberfest soll in den nächsten drei Jahren gleich bleiben. Das ist rechtlich zulässig, wie die bayrische Landeskartellbehörde entschied. (Symbolbild) KEYSTONE/EPA/ETIENNE LAURENT sda-ats

(Keystone-SDA) Die Stadt München darf den Bierpreis auf dem Oktoberfest für drei Jahre deckeln. Die Landeskartellbehörde Bayern beurteile die Pläne von Oktoberfest-Chef Josef Schmid als rechtlich zulässig, teilte das Wirtschaftsreferat am Montag mit.

Der Bürgermeister und Wirtschaftsreferent will 2017 bis 2019 den Bierpreis bei 10,70 Euro belassen, dem Maximalpreis des vergangenen Jahres. Die Wiesnwirte hatten die Pläne scharf kritisiert und waren der Ansicht, eine solche Bierpreisbremse sei kartellrechtlich nicht möglich.

Die Landeskartellbehörde sah das anders. Allerdings muss die Stadt regelmässig prüfen, ob der Höchstpreis noch angemessen ist. Das Wirtschaftsreferat will deshalb einmal im Jahr, sobald die Umsatzzahlen der Festwirte vorliegen, mit den Betroffenen sprechen.

Der Wirtschaftsausschuss der Stadt München entscheidet wahrscheinlich am 9. Mai über neue Regelungen für die Wiesn. Dazu zählen neben der Deckelung des Bierpreises eine Umsatzpacht für die Wirte. Damit sollen die erhöhten Sicherheitskosten wegen der Terrorgefahr weitgehend auf die Wirte umgelegt werden.

Um ihnen entgegenzukommen, will Schmid die Wiesn um einen Tag verlängern: Statt am Sonntag soll künftig erst am Montag Schluss sein.

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