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Katholischer Pfarrer wegen Veruntreuung verurteilt

(Keystone-SDA) Während sieben Jahren hat ein katholischer Pfarrer im luzernischen Luthern über eine halbe Million Franken veruntreut. Das Kriminalgericht hat ihn jetzt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Der aus Deutschland stammende Angeklagte war von 1997 bis 2003 Pfarrer in Luthern. In dieser Zeit plünderte er die Konten des Pfarramtes. Das Geld verwendete er für seine Wohnungseinrichtung, sein Auto und auch für den Alkohol. Der Angeklagte gestand seine Taten, auch wenn er sich an Einzelheiten nicht mehr erinnert.

Vieles habe er unter Alkoholeinfluss getan, sagte der Mann bei den Verhandlungen vor dem Luzerner Kriminalgericht am 12. Mai. Seit einem Entzug vor fünf Jahren sei er jedoch trocken. Die Verfehlungen wurden erst entdeckt, als der Pfarrer sein Amt aufgab. Die Pfarreien kannten damals noch eine Buchführungspflicht.

Gericht folgt Staatsanwalt

Der Staatsanwalt beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Zudem solle sich der Angeklagte einer ambulanten Therapie unterziehen. Der Verteidiger plädierte für eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 50 Franken. Nach seiner Darstellung hat der Pfarrer nicht alle Gelder zweckentfremdet. Die effektive Deliktsumme liege zwischen 150’000 und 200’000 Franken.

Das Gericht folgte in dem am Mittwoch publizierten Urteil dem Antrag des Staatsanwaltes. Dabei ging es von einer in mittlerem bis schwerem Grade verminderten Schuldfähigkeit aus. Für die Probezeit wird eine Bewährungshilfe angeordnet. Zudem muss der Mann sich einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.

Der Pfarrer ist heute in psychiatrischer Behandlung und bezieht wegen einer Depression und einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung eine IV-Rente. Freiwillig bezahlt er monatlich 1400 Franken an die Bischöfliche Ordinariatsstiftung zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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