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Kein Verfahren gegen Schweizer Botschaftsfahrer in Washington

(Keystone-SDA) Nach Abschluss der polizeilichen Untersuchung eines Verkehrsunfalles in Washington, bei dem eine 64-jährige Frau ums Leben kam, hat die US-Staatsanwaltschaft entschieden, kein Verfahren gegen den Lenker des Autos der Schweizer Botschaft einzuleiten.

Hängig bleibt die Klage des Witwers des Unfallopfers, der nicht nur den Fahrer sondern auch die Schweiz als Arbeitgeber auf 10 Mio. Dollar Schadensersatz verklagt. Durch die Einstellung der Polizeiuntersuchung kann seine Klage nun voran schreiten. Dies belegen anfangs Mai bei Gericht eingereichte Dokumente, die der Nachrichtenagentur sda vorliegen.

Brisant ist die Geschichte, weil es sich beim Fahrer des Wagens, der in den Unfall im Oktober 2011 verwickelt war, um den ehemaligen Angestellten von Hannibal Gaddafi handelt. Dieser hatte den Sohn des damaligen libyschen Diktators 2008 in Genf angezeigt und damit zur Auslösung der Geisel-Affäre zwischen Libyen und der Schweiz beigetragen.

Um ihn vor dem Diktator zu schützen, stellte ihn die Schweiz im Einverständnis mit den USA als Fahrer in der Schweizer Botschaft in Washington an. Unglücklicherweise geriet er durch den Verkehrsunfall erneut in die Schlagzeilen.

Der Kläger und die Angeklagten haben dem Gericht nun gemeinsam einen Fahrplan für das weitere Vorgehen vorgeschlagen. Demnach müssen bis zum 15. November 2013 alle Motionen beim Richter eingegangen sein. Wenn bis dahin kein Vergleich gefunden wird, kommt es zum Prozess.

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