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Keine Kostenbeteiligung mehr bei Schwangerschafts-Komplikationen

(Keystone-SDA) Wer wegen Schwangerschafts-Komplikationen behandelt werden muss, wird künftig von der Kostenbeteiligung in der Grundversicherung der Krankenkasse befreit. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.

Die grosse Kammer hiess die Neuerung am Dienstag mit 132 zu 22 Stimmen bei 13 Enthaltungen gut. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.

Bei normaler Schwangerschaft gibt es in der obligatorischen Grundversicherung schon heute keine Kostenbeteiligung: Die Leistungen bei Mutterschaft sind von Franchise und Selbstbehalt befreit.

Treten Komplikationen auf, müssen sich die Betroffenen aber an den Kosten beteiligen. Gemäss einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts gelten Behandlungskosten, die durch Komplikationen entstehen, als Krankheitskosten und fallen damit nicht unter die Befreiung.

Mit der Gesetzesänderung, die auf eine parlamentarische Initiative zurückgeht, werden alle Behandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt von der Kostenbeteiligung ausgenommen.

Das Anliegen ist beinahe unumstritten; Vorstösse dazu hiessen die Räte wiederholt gut. Eine Gesetzesänderung war bereits im Rahmen der Managed-Care-Vorlage geplant. Weil das Volk diese abgelehnte, wird die neue Bestimmung nun gesondert erlassen. Auch der Bundesrat hatte sich für die Gesetzesänderung ausgesprochen. Die zusätzlichen Kosten für die Krankenkassen halten sich nach seiner Darstellung in Grenzen.

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