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Keine Laienrichter mehr an Zürcher Bezirksgerichten

An den Bezirksgerichten im Kanton Zürich richten künftig nur noch Personen, die über ein abgeschlossenes Jus-Studium verfügen. (Archivbild) KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER sda-ats

(Keystone-SDA) An den Gerichten im Kanton Zürich geht eine jahrhundertealte Tradition zu Ende: Mit 65,64 Prozent Ja haben sich die Stimmberechtigten für die Abschaffung der Laienrichter an den Bezirksgerichten ausgesprochen. Die Beteiligung betrug 44,71 Prozent.

250’035 Stimmende sprachen sich für die Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation aus, 130’856 lehnten die Vorlage ab. Der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrats hatten die Revision zur Annahme empfohlen. Nur SVP, EVP und EDU wollten am Laienrichtertum festhalten und hatten das Referendum gegen die Gesetzesänderung ergriffen.

Die Befürworter der Abschaffung von Laienrichtern hatten insbesondere mit der zunehmenden Komplexität der Fälle argumentiert. Weil über 96 Prozent der Verfahren nicht mehr von einem Richtergremium, sondern von Einzelrichtern entschieden werden, führe das häufig zu Überforderungen von Laienrichtern.

Die Gegner kritisierten die Abschaffung der Laienrichter, führten vor allem die Volksnähe ins Feld und warnten vor Demokratieverlust. Wenn nur noch Profis Recht sprächen, dann verstehe die Bevölkerung die Urteile immer weniger und die Rechtsprechung verliere an Akzeptanz.

Gewählte können wiedergewählt werden

Nach dem Volksentscheid können an die Bezirksgerichte künftig nur noch Richterinnen und Richter gewählt werden, die über ein abgeschlossenes Jus-Studium verfügen. Bis an den zwölf Zürcher Bezirksgerichten ausschliesslich Profis tätig sein werden, dürfte es allerdings noch einige Jahre dauern.

Gemäss der Übergangsbestimmung können gewählte Mitglieder der Bezirksgerichte weiterhin tätig sein. Und sie können wiedergewählt werden – auch wenn sie nicht über die verlangte juristische Ausbildung verfügen.

Ende des vergangenen Jahres waren im Kanton Zürich 135 Bezirksrichterinnen und -richter mit juristischer Ausbildung und 18 ohne juristische Ausbildung tätig. Letztere üben im Hauptberuf unterschiedliche Tätigkeiten aus und amten Teilzeit als Richterinnen und Richter. Zum Einsatz kommen sie vor allem in Zivilprozessen, beispielsweise bei Scheidungen oder Vaterschaftsklagen.

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