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Kiffen verschwiegen – Bundesgericht entscheidet gegen Allianz

(Keystone-SDA) Lausanne – Wer beim Abschluss einer Lebensversicherung verheimlicht, dass er in der Jugend gelegentlich zum Joint gegriffen hat, muss keine negativen Konsequenzen befürchten. Laut Bundesgericht ist die Allianz zu Unrecht von einem Vertrag zurückgetreten.
Die Allianz Schweiz hatte mit einem Mann aus dem Kanton Wallis 1997 einen Vertrag über eine Lebensversicherung abgeschlossen. Die im Aufnahmeformular gestellte Frage nach aktuellem oder früherem Drogenkonsum hatte der Betroffene verneint.
Keine erhebliche TatsacheAls der Mann sieben Jahre später an einer Zwangsstörung erkrankte, erfuhr die Allianz aus seinem IV-Dossier, dass er in einer kurzen Phase seiner Jugend gelegentlich Cannabis geraucht hatte. Weil er dies beim Versicherungsabschluss verschwiegen hatte, verweigerte die Allianz ihre Leistungen und trat vom Vertrag zurück.
Das Walliser Kantonsgericht hiess die anschliessende Klage des Versicherten gut. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Allianz nun abgewiesen. Das Gericht erinnert daran, dass Versicherungen von Gesetzes wegen zum Vertragsrücktritt beziehungsweise zur Kündigung berechtigt sind, wenn Kunden erhebliche Tatsachen verschweigen.
Jeder Dritte hat schon gerauchtGemäss einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik von 2007 stehe nun aber fest, dass etwa jede dritte Person unter 25 Jahren bereits einmal Cannabis konsumiert habe. Der gelegentliche Genuss dieser Droge in einer Phase der Jugend müsse damit als gewöhnlich gelten.
Verschwiegener episodenhafter Cannabiskonsum in der Vergangenheit sei insofern nicht erheblich, weil kaum anzunehmen sei, dass Versicherungen auf rund einen Drittel der jungen Bevölkerung als Kunden verzichten möchten. Auch im konkreten Fall hätte die Allianz den Vertrag im Wissen um die Wahrheit wohl trotzdem abgeschlossen.
Laut dem Betroffenen habe er den Konsum von Cannabis schnell wieder aufgegeben, weil ihm jeweils schlecht geworden sei. Sein früherer Genuss von Joints habe im Übrigen auch keinerlei nachweisbaren Einfluss auf seine Gesundheit oder die Berufsausbildung gehabt.

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