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Kim Dotcom setzt Livestream seiner Auslieferungsanhörung durch

Kim Dotcom im Gericht von Auckland: Die Verhandlung seines Falles wird im Internet übertragen. (Archivbild) KEYSTONE/EPA AAP/NZ NEWSWIRE FILE/GERALDINE CLERMONT sda-ats

(Keystone-SDA) Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom hat eine Live-Übertragung seiner gerichtlichen Auslieferungsanhörung via Internet durchgesetzt. Der für die Verhandlung im neuseeländischen Auckland zuständige Richter gab dem Antrag von Dotcom am Dienstag statt.

Er wies damit einen Versuch seitens der USA, den Livestream zu verhindern, zurück. Die Anwälte der US-Regierung hätten versucht, die Übertragung zu verhindern, berichtete Radio Neuseeland. Sie argumentierten, das könne potenzielle Geschworene beeinflussen, die Dotcom in den USA eines Tages den Prozess machen sollen. Der 42-jährige Dotcom twitterte: “Richter hat Livestream genehmigt! Erfolg!”

Sein Anwalt Ron Mansfield hatte am Montag beim Beginn der Anhörung gesagt, der Fall habe eine nie dagewesene Dimension des öffentlichen und internationalen Interesses. Deshalb sei es unfair, wenn die Verhandlung ohne Livestream ablaufe. Dotcom wehrt sich in dem Berufungsprozess gegen seine Auslieferung an die USA, die Ende vergangenen Jahres genehmigt worden war.

Die Live-Übertragung wird nun mit Einschränkungen erlaubt. So ist eine 20-minütige Zeitverzögerung vorgesehen, damit das Gericht verhindern kann, dass gesperrtes Material veröffentlicht wird. Ausserdem müssen die Aufnahmen gelöscht werden, sobald die Anhörung beendet ist. Der Livestream soll am Mittwoch starten, wie Dotcom erklärte. Der Kameramann müsse sich dazu noch einrichten und die gesetzten Regeln beachten.

Neuauflage angekündigt

Dotcom drohen in den USA bis zu 20 Jahre Haft. Die dortigen Behörden werfen ihm und weiteren Mitgründern der Onlineplattform Megaupload Urheberrechtsverletzungen im grossen Stil vor, weil über das Portal illegal Musikaufnahmen und Filme geteilt wurden. Im Januar 2012 wurde Megaupload von der US-Bundespolizei FBI geschlossen. Dotcom kündigte im Juli aber eine Neuauflage der Plattform an.

Er argumentiert, er könne nicht verantwortlich gemacht werden, wenn Nutzer auf der Plattform Copyright geschütztes Material illegal verbreiteten. Die Anhörung könnte bis zu sechs Wochen dauern.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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