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Kind muss nicht mehr zurück nach Israel zum Vater

(Keystone-SDA) Strassburg – Eine Schweizer Mutter hat von der Grossen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs Recht erhalten und muss ihren entführten Sohn nicht nach Israel zurückbringen. Dort lebt der Vater, ein ultra-orthodoxer Jude. Damit endet ein langer Rechtsstreit.
Das Bundesgericht hatte 2007 auf Beschwerde des Vaters entschieden, dass der von seiner Mutter entführte Junge zum Vater nach Israel zurück gebracht werden müsse. Die Mutter hatte zwei Jahre zuvor das heute siebenjährige Kind von Israel mit in die Westschweiz genommen, unter Missachtung eines gerichtlichen Verbots in Israel.
Kindesinteresse im Vordergrund
Sie hatte die Entführung mit ihrer Befürchtung begründet, dass ihr Ex-Mann mit dem Kind in eine Gemeinschaft der ultra-orthodoxen jüdischen Bewegung “Lubawitsch” ziehen könnte und der Sohn so von der Aussenwelt abschottet würde. Der Beitritt des Mannes zu “Lubawitsch” war Grund für die Scheidung des Paares gewesen.
Nun hat die Grosse Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) in Strassburg festgestellt, dass die Rückkehr des Jungen nach Israel “nicht im Interesse des Kindes läge”. Zudem würde dies das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Mutter verletzen, wie es die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert.
Seit fünf Jahren in der Schweiz
Die kleine Kammer des EGMR hatte 2009 noch das Urteil des Bundesgerichts gestützt. Die grosse Kammer unterstreicht nun zwar, dass der Rückführungsbefehl noch im Ermessensspielraum der Schweizer Behörden lag. Jedoch seien die strikten Automatismen des Haager Übereinkommens zu Kindsentführungen hier nicht anzuwenden.
Gemäss diesem Übereinkommen müssen Kinder, die von einem Elternteil entführt wurden, an den ursprünglichen Ort zurückgeführt werden. Laut EGMR ist in diesem Fall indessen dem Umstand mehr Gewicht beizumessen, dass das Kind nun schon seit fünf Jahren in der Schweiz lebt.
Die Beziehungen des Jungen zur Familie müssten erhalten bleiben und seine Entwicklung in einem gesunden Umfeld gesichert werden, hielt das Gericht fest. Das Kind spricht französisch, ist bestens integriert und besucht einen Kinderhort der Gemeinde und eine private jüdische Krippe.

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