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Klage gegen Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker

Teile einer Waffen namens "The Liberator" (Deutsch etwa "der Befreier") aus dem 3D-Drucker des US-Anbieters Defense Distributed. (Archivbild) KEYSTONE/EPA/DEFENSE DISTRIBUTED / HANDOUT sda-ats

(Keystone-SDA) Eine US-Organisation will Pläne zur Herstellung von Schusswaffen im Internet zum Herunterladen anbieten. Ermöglicht hat das ein aussergerichtlicher Vergleich mit der Regierung von Präsident Trump – die deswegen nun eine Klage am Hals hat.

In den USA wächst der Widerstand gegen die bevorstehende Veröffentlichung von Plänen im Internet für die Herstellung von Schusswaffen mittels 3D-Druckern. Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaats Washington, Bob Ferguson, teilte am Montag (Ortszeit) mit, er verklage die Regierung von US-Präsident Donald Trump vor einem Bundesgericht in Seattle. Sieben Bundesstaaten und der Hauptstadtdistrikt Washington hätten sich angeschlossen.

Die Klage richtet sich gegen einen aussergerichtlichen Vergleich, den die US-Regierung mit einer Organisation namens Defense Distributed geschlossen hat. Defense Distributed wird mit der umstrittenen Einigung erlaubt, Pläne zur Herstellung von Waffen auf 3D-Druckern zu veröffentlichen. Die Organisation aus Texas hat angekündigt, die Anleitungen von diesem Mittwoch an zum Herunterladen anzubieten.

Staatsanwalt: Einladung an Terroristen

Ferguson kritisierte, dadurch erhielten “Kriminelle und Terroristen Zugang zu herunterladbaren, nicht verfolgbaren und nicht aufspürbaren 3D-gedruckten Waffen”. Die Generalstaatsanwälte von 20 US-Bundesstaaten und des Hauptstadtdistrikts Washington schickten am Montag (Ortszeit) wegen des Vergleichs einen Brandbrief an Justizminister Jeff Sessions und Aussenminister Mike Pompeo.

Der Gründer von Defense Distributed, Cody Wilson, hatte bereits 2013 Pläne für die Herstellung einer Schusswaffe auf 3D-Druckern veröffentlicht. Die US-Regierung untersagte ihm das, Cody klagte erfolglos dagegen. Im Juni schloss die US-Regierung dann überraschend den aussergerichtlichen Vergleich mit Cody.

Die Generalstaatsanwälte aus den 21 Bundesstaaten schrieben nun, dass sie die vom Aussen- und vom Justizministerium bis zu dieser Kehrtwende vertretene Argumentation teilten: “Dass die Veröffentlichung dieser Computerdateien zu Schusswaffen die nationale Sicherheit bedrohen und unsere Bürger gefährden würde.”

Vielfältige Möglichkeiten

Weiter hiess es in dem Schreiben, die Bedingungen des Vergleichs seien “zutiefst gefährlich und könnten eine beispiellose Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit haben”. Die Veröffentlichung der Pläne würde zur Bewaffnung von Terroristen und Kriminellen beitragen. Sie würde ausserdem auch jenen Menschen den Besitz von Schusswaffen ermöglichen, denen das von den Behörden untersagt worden sei. Damit würde das Leben von Zivilisten, Polizisten und Angehörigen der Streitkräfte in den USA und im Ausland gefährdet.

Dass sich Behörden die Möglichkeiten von 3D-Druckern indes auch zunutze machen kann, zeigt unter anderem das Beispiel der Schweizergarde im Vatikan. Die Leibwächter des Papstes bekommen neuartige Helme aus dem 3D-Drucker. Dieser fertigt anhand des dreidimensionalen Modelles einer frühbarocken Ausführung aus dem 16. Jahrhundert eine neu Helmschale in einem Stück aus schlagzähem und witterungsbeständigem Kunststoff. Statt 100 Stunden dauert die Herstellung eines Helms nur noch deren 14.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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