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Kommission: Kriterien für Alternativmedizin im Grundsatz prüfen

(Keystone-SDA) Bern – Eine medizinische Behandlung muss wirksam, wirtschaftlich und zweckmässig sein, damit die obligatorische Krankenversicherung dafür aufkommt. Was dies heisst, will die zuständige Kommission genauer festlegen, bevor sie sich zur Komplementärmedizin äussert.
Ob verschiedene Richtungen der Komplementärmedizin wieder in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung kommen, ist noch offen: Das eidgenössische Departement des Innern (EDI) will bis Ende Jahr darüber entscheiden.
Es stützt sich dabei auf die Empfehlung der Eidgenössischen Leistungs- und Grundsatzkommission. Diese hat sich noch nicht festgelegt: Sie will zuerst eine “Grundsatzdiskussion” führen, wie sie am Freitag mitteilte.
Laut Kommissionspräsident Andreas Faller will die Kommission dabei festlegen, wie die Kriterien anzuwenden sind, nach welchen die Gesuche um Aufnahme in den Leistungskatalog beurteilt werden. Es handelt sich um die Kriterien “Wirksamkeit”, “Wirtschaftlichkeit” und “Zweckmässigkeit”.
Vor fünf Jahren war die Kommission zum Schluss gekommen, dass die Kriterien bei verschiedenen komplementärmedizinischen Richtungen nicht erfüllt seien. Der damalige Gesundheitsminister Pascal Couchepin strich daraufhin Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und Traditionelle Chinesische Medizin aus dem Leistungskatalog.
Bei gewissen Fachrichtungen könnte die Kommission heute unter Umständen zu einem anderen Schluss kommen, sagte Faller. Dass die Kommission sich zunächst genauer mit den Kriterien befasse, sei jedenfalls “nicht zum Nachteil der Komplementärmedizin”.
Das Departement des Innern wird bei seinem Entscheid nicht nur die Empfehlung der Experten, sondern auch den Ausgang der Abstimmung zur Komplementärmedizin berücksichtigen. Das Stimmvolk hat sich mit der Annahme einer Initiative im Grundsatz dafür ausgesprochen, dass die Komplementärmedizin im Gesundheitswesen stärker berücksichtigt werden soll.

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