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Konvention zum Schutz der Hausangestellten verabschiedet

(Keystone-SDA) Die Rechte der weltweit rund 100 Millionen Hausangestellten sollen gestärkt werden. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat eine entsprechende Konvention verabschiedet. Diese sieht unter anderem Mindestlöhne, feste Arbeitszeiten und Ferienregelungen für die vorwiegend weiblichen Angestellten vor.

Das Abkommen wurde mit 396 zu 16 Stimmen bei 63 Enthaltungen gutgeheissen. Auch die Schweiz stimmte für die Konvention. In den meisten Ländern geniessen Hausangestellte keinen Schutz, sie sind unterbezahlt und ihren Arbeitgebern ausgeliefert.

Gemäss Schätzungen der ILO macht die Hausarbeit in Entwicklungsländern fünf bis zehn Prozent der Gesamtbeschäftigung aus, in Industrieländern bis zu 3,5 Prozent. In der Schweiz wurde der Anteil im Jahr 2006 auf 1,24 Prozent der Gesamtbeschäftigung beziffert.

Vor allem Frauen und Kinder

Rund 85 Prozent der Angestellten in diesem Sektor sind Frauen, 30 Prozent sogar erst Kinder. Nach Erkenntnissen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch über minderjährige Hausangestellte in El Salvador, Guinea, Indonesien, Marokko und Togo beginnen manche bereits im Alter von sechs Jahren zu arbeiten, und dies bis zu 16 Stunden pro Tag, sieben Tage pro Woche.

Ob die Hausangestellten überall wirklich in den Genuss der Regelungen kommen, bleibt aber den Unterzeichnerstaaten überlassen. Sie müssen die auf der 100. Arbeitskonferenz der ILO verabschiedete Konvention noch durch Ratifizierung und Übernahme in ihr eigenes Rechtssystem in Kraft setzen.

Das nach dreijährigen Beratungen verabschiedete “Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte” verpflichtet Regierungen, Hausangestellte wie andere Arbeitnehmer arbeitsrechtlich zu schützen. In der ILO, eine der UNO nahe stehende Organisation mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Regierungsvertretern, sind 183 Staaten organisiert.

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