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Krankenkassen sollen eingetriebene Beiträge nicht zurückzahlen

(Keystone-SDA) Bern – Nach dem Willen des Nationalrats können die Kantone Listen mit Personen führen, die wegen unbezahlter Krankenkassenprämien im Leistungsaufschub sind. Zudem dürfen die Krankenkassen alle eingetriebenen Prämien und Beiträge behalten. Die Kantone müssen sie daran nicht beteiligen.
Mit den möglichen kantonalen Listen führte der Nationalrat den Leistungsaufschub für Personen, welche ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, wieder ein. Mit 107 zu 68 Stimmen folgte er dabei dem Ständerat.
Die Ratslinke und Gesundheitsminister Didier Burkhalter monierten vergeblich, das widerspreche dem Geist der ursprünglich angestrebten Revision, welche die Leistungsverweigerung ausser in Notfällen eigentlich abschaffen wollte.
Toni Bortoluzzi verwies bei der Ständeratsversion auf den Kanton Thurgau, welcher eine entsprechende Liste führt. Es gebe nicht nur wirklich Arme, welche ihre Prämien nicht bezahlen könnten. Viele Versicherte zögen Konsumausgaben vor und sparten sich derweil die Prämien. Gegen diese müssten die Behörden vorgehen können.
Bei der Rückzahlung einmal eingetriebener Prämien und anderer Beiträge an die Kantone beharrte der Nationalrat mit 87 gegen 82 Stimmen auf einer Differenz zur kleinen Kammer. Demnach werden die Kantone nicht hälftig an den Betreibungserträgen beteiligt.
Die Gesetzesrevision sieht vor, dass die Kantone 85 Prozent der ungedeckten Prämien und Kosten nach der Erstellung eines Verlustscheins erst einmal übernehmen. Zulasten der Versicherer gehen 15 Prozent.
Wenn die Krankenversicherer die Beträge schliesslich eingetrieben haben, sollen sie sie gemäss Nationalrat behalten können.

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