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Lausanner Polizist in zweiter Instanz schuldig gesprochen

(Keystone-SDA) Das Waadtländer Kantonsgericht hat einen 32-jährigen Polizisten in zweiter Instanz wegen Amtsmissbrauchs zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen auf Bewährung verurteilt. Der Ordnungshüter hatte 2009 einem ans Bett gefesselten 20-jährigen Mann einen Faustschlag verpasst.

In erster Instanz war der Lausanner Polizist frei gesprochen worden. Doch der Staatsanwalt legte Rekurs ein. Das Kantonsgericht begründet seinen Schuldspruch nun mit der Gewalt, die der Polizist gegenüber einer wehrlosen Person ausgeübt hatte.

Für eine solche Tat, gäbe es keine Rechtfertigung, zumal der Mann als Polizist “hoheitliche Befugnisse” ausübe. Deshalb ist nach Ansicht des Gerichts der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt.

Das Gericht habe aber berücksichtigt, dass der Polizist durch die massiven Drohungen des jungen Mannen provoziert worden sei, sagten die Richter. Deshalb habe es die vom Staatsanwalt geforderte Strafe von zehn auf fünf Tagessätze reduziert.

Töchter des Polizisten bedroht

Das 20-jährige Opfer war im Juli 2009 nach einer Partynacht zur Ausnüchterung auf dem Polizeiposten gelandet. Wegen seines aggressiven Verhaltens und weil er sich den Kopf gegen die Wand schlug, musste er ans Bett gefesselt werden.

Darauf begann er, sexuelle Drohungen gegen die beiden Töchter des Polizisten auszusprechen, die er allerdings nicht persönlich kannte. Darob verlor der Ordnungshüter die Kontrolle und schlug zu. Einige Minuten nach der Tat informierte der Polizist seinen Vorgesetzten und entschuldigte sich beim Opfer.

Der Verteidiger des Polizisten war vom Urteil enttäuscht. Er liess offen, ob er den Fall ans Bundesgericht weiterziehen wird.

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