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Lausanner Polizist wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen

(Keystone-SDA) Das Lausanner Bezirksgericht hat einen Polizisten am Donnerstag wegen Amtsmissbrauchs zu einer Geldstrafe von sieben Tagessätzen auf Bewährung verurteilt. Dieser hatte einen Verdächtigen mitten in der Nacht am Stadtrand von Lausanne ausgesetzt.

Für das Gericht handelte es in diesem Fall nicht um einen “dummen Scherz”. Der Polizeibeamte hatte mit diesen Worten sein fehlbares Verhalten beschrieben. Die Gerichtspräsidentin bezeichnete dieses vielmehr als schikanös.

Sie verwendete damit die gleichen Worte wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. “Als Polizist hätte er nicht auf die Provokation des Mannes eingehen dürfen”, sagte sie bei der Urteilsverkündung.

Die Präsidentin spielt damit auf eine Bemerkung des Geschädigten an, der am 8. Februar 2010 gegen 2.15 Uhr in der Früh vor einer Polizeipatrouille die Flucht ergriffen hatte. Als die Polizisten den jungen Afrikaner stoppten und einer von ihnen den Mann später nach dem Grund seiner Flucht fragte, antwortete dieser lächelnd, er würde halt gerne rennen.

Ausgesetzter hatte sich komplett verirrt

Daraufhin brachte der Polizeibeamte den Mann an den nördlichen Stadtrand Lausannes, der an einen Wald grenzt. Hier könne er sich seinem Sport widmen, hatte der Polizist erklärt. Gegen 3 Uhr wählte der Afrikaner, der sich komplett verirrt hatte, den Notruf 117.

Nach Bekanntwerden seiner Verfehlung wurde der Polizist im Juni 2010 suspendiert und später entlassen. Gegen seine Entlassung hatte er Rekurs eingelegt.

Der heute 39-jährige Polizist hatte den Sachverhalt nie bestritten, stellte jedoch in Abrede, dass es sich dabei um Amtsmissbrauch handelte. Sein Verteidiger plädierte deshalb auf Freispruch. Ganz anderer Meinung war der Staatsanwalt: Er forderte eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 100 Franken auf Bewährung.

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