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Lebenslang im Prozess um Doppelmord im deutschen Bodenfelde

(Keystone-SDA) Der Mörder zweier Jugendlicher im niedersächsischen Bodenfelde soll nie wieder frei kommen. Das Landgericht Göttingen verurteilte den 26-jährigen am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Er soll vorher in die Psychiatrie eingewiesen werden, wie Richter Ralf Günther am Montag sagte. Im Anschluss an die Gefängnisstrafe solle er zudem in Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung will die Revision prüfen.

Der Mann hatte gestanden, die 14-jährige Nina und den 13 Jahre alten Tobias im November 2010 auf grausame Art ermordet zu haben. In seinem Geständnis gab er auch kannibalische Handlungen zu. So hatte er unter anderem bei dem Mord an Nina Blut von ihrer Wange abgeleckt und aus einer Wunde am Hals ein Stück Fleisch abgebissen.

“Exzess der Gewalt”

Günther bezeichnete die Taten als einen “Exzess der Gewalt” und eine “schier unvorstellbare Dimension des Unrechts”. Massgeblich für den Schuldspruch war nach Darstellung Günthers das Geständnis des Täters. Dieses habe gezeigt, dass der Tatablauf im Wesentlichen so ausser Zweifel stehe.

Mit seinem Urteil ging das Gericht überraschend über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Sie hatte wegen verminderter Schuldfähigkeit eine 15-jährige Haftstrafe, die Unterbringung in der Psychiatrie und anschliessende Sicherungsverwahrung gefordert.

Die Verteidigung plädierte für eine geringere Haftstrafe sowie den Verzicht auf die Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte selber hatte sich in seinem Schlusswort für seine Taten entschuldigt. “Ich weiss auch nicht, was mich da geritten hat”, sagte er.

Heimtückisch gemordet

Nach Angaben des Gerichts hat der Mann die Morde zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, zur Verdeckung anderer Straftaten und heimtückisch begangen. Die verminderte Schuldfähigkeit sah das Gericht lediglich bei der Ermordung Ninas.

Dort sei die Störung der sexuellen Präferenz des Täters deutlich geworden. Dennoch machte Günther klar: “Es ist ein Mord. Er hat ein Kind getötet und hat das auf eine besonders verachtenswerte Weise getan.”

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