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Lebenslange Haftstrafe für islamistischen Messerstecher von Hamburg

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Ahmad A. am Donnerstag bei der Urteilsverkündung. Keystone/AP dpa Pool/AXEL HEIMKEN sda-ats

(Keystone-SDA) Im Prozess um den tödlichen islamistischen Messerangriff in einem Hamburger Supermarkt ist der geständige Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts gegen den 27-jährigen Ahmad A. erging am Donnerstag wegen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung erheblich erschwert.

A. hatte am 28. Juli 2017 in und vor einem Supermarkt im Hamburger Stadtteil Barmbek auf Kunden und Passanten eingestochen. Ein Mann starb, sechs Menschen wurden verletzt. Der abgelehnte Asylbewerber aus den Palästinensergebieten sagte aus, dass seine Tat ein Beitrag zum weltweiten Dschihad sein sollte.

Mit seinem Urteil folgte das Oberlandesgericht am Donnerstag den Forderungen der Anklage. Diese hatte im Prozess eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung regte an, diesen Punkt zu überdenken, nannte ansonsten aber keine konkrete Strafmassforderung. Ein psychiatrischer Gutachter hielt ihn für voll schuldfähig.

Bei Opfern und Familien entschuldigt

In seinen ersten Vernehmungen hatte er laut Aussage eines Polizisten stolz auf seine Taten gewirkt. Im Prozess erschien er zunächst teilnahmslos. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung aber entschuldigte er sich erstmals bei den Opfern und ihren Familien. Sein Verteidiger betonte, Ahmad A. sei inzwischen ein anderer Mensch.

Das westliche Leben lockte den jungen Mann 2008 nach Europa, 2015 landete er schliesslich in Deutschland. Laut Zeugenaussagen wollte er dort sein Studium der Zahnmedizin fortsetzen. Doch er durfte nicht bleiben. Er erklärte sich mit der Ausreise einverstanden – doch sie verzögerte sich wegen fehlender Dokumente.

Er stammte demnach aus einer Familie, die nicht streng religiös ist. “Erst in Deutschland nahm sein Glaube radikalere Züge an”, hatte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, Yasemin Tüz, in ihrem Plädoyer erklärt.

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