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Lehrer erneut wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen

(Keystone-SDA) Yverdon VD – Das Strafgericht Yverdon hat einen Lehrer wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und ihn zu einer bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Der Lehrer war 2008 wegen eines tödlichen Badeunfalls eines Schüler verurteilt worden. Das Waadtländer Kassationsgericht hatte das Urteil später annulliert.
Mit seinem Urteil folgte das Strafgericht am Dienstag dem Antrag des Staatsanwaltes. Dieser sah den Tatbestand der fahrlässigen Tötung für erfüllt an und forderte eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Dies entspricht der Strafe, zu welcher der Lehrer bereits 2008 verurteilt worden war.
Der Verteidiger hingegen plädierte für einen Freispruch. Es sei normal, dass ein Lehrer seine 15- und 16-jährigen Schüler nicht immer im Auge habe. Niemand denke an eine Tragödie, wenn sich Schüler beim Schwimmen amüsierten. Zudem blieben die Jugendlichen nicht “wie Babys im Planschbecken” sitzen.
Zu Beginn des Prozesses am Montag hatte der verantwortliche Lehrer unter Tränen zugegeben, damals “die Gefahr beim Baden unterschätzt” zu haben. Er habe nicht “sein Bestes gegeben”, um diese Tragödie zu vermeiden, räumte er ein. Der Lehrer entschuldigte sich bei der Familie des Opfers.
Schüler war schlechter SchwimmerDas Unglück geschah im September 2004. Eine Schulklasse aus Montreux wollte in Frankreich eine Kajak- und Kanuwoche verbringen. Am Ankunftstag gingen die Schüler in der Ardèche baden. Dabei ertrank ein 15-jähriger Schüler. Der Lehrer, der sich während des Unfalls in 50 Meter Entfernung mit dem Buschauffeur unterhalten hatte, konnte den Schüler nicht mehr retten.
Bei späteren Untersuchungen stellte sich heraus, dass das Opfer nicht genügend gut schwimmen konnte. Der Schüler hatte den im Vorfeld durchgeführten Schwimmtest nicht bestanden – wie auch drei weitere Schüler. Dieser Umstand war dem Lehrer so jedoch nicht bekannt.
Der Sportlehrer, der für den Test verantwortlich war, nahm am Klassenlager nicht teil. Er informierte seinen Kollegen lediglich darüber, dass die vier Schüler den Test nur mit genügend absolviert hätten und bei ihnen grössere Vorsicht erforderlich sei.

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