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Liechtensteiner Stimmvolk lehnt doppelte Staatsbürgerschaft ab

Im Fürstentum Liechtenstein ist am Sonntag über drei Vorlagen abgestimmt worden. Alle drei Vorlagen wurden abgelehnt. Im Bild das Schloss der Fürstenfamilie in Vaduz. (Archivbild) KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Stimmberechtigten des Fürstentums Liechtenstein haben am Sonntag über drei Vorlagen abgestimmt und alle abgelehnt. Unter anderem ging es um die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft. Davon hätten Schweizerinnen und Schweizer profitieren können.

Mit 10’262 zu 6417 Stimmen (61,5 Prozent Nein-Stimmen) wurde die doppelte Staatsbürgerschaft abgelehnt. Deshalb bleibt es beim Status quo: Wer sich in Liechtenstein einbürgern lassen will, muss die angestammte Staatsbürgerschaft aufgeben.

Wäre die Vorlage angenommen worden, hätten Staatsangehörige der EU/EWR-Staaten sowie der Schweiz bei der Einbürgerung in Liechtenstein nicht auf ihre Staatsbürgerschaft verzichten müssen.

Mit 10’382 zu 6274 Stimmen abgelehnt (62,3 Prozent Nein) wurde die zweite Vorlage, ein Verpflichtungskredit von 71,3 Millionen Franken für die Erneuerung der S-Bahn zwischen Feldkirch (A) und Buchs SG auf Liechtensteiner Boden.

Mit 13’120 zu 3540 Stimmen (78,8 Prozent Nein) abgelehnt wurde schliesslich auch eine Verfassungsinitiative mit dem Namen “HalbeHalbe”. Die Verfassung sollte mit dem Satz ergänzt werden: “Die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männer in politischen Gremien wird gefördert.” Das Parlament hatte den Verfassungszusatz zur Ablehnung empfohlen; er sei nicht zweckmässig.

In Liechtenstein sind gut 20’000 Einwohnerinnen und Einwohner stimm- und wahlberechtigt.

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