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Lobbyisten-Register wird ab nächster Legislatur online geschaltet

(Keystone-SDA) Bern – Jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier darf heute zwei Personen eine Zutrittskarte zum Bundeshaus ausstellen lassen. Die Karten werden meist an Lobbyisten verteilt. Das Register dieser Lobbyisten soll ab kommender Legislatur der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung habe sich bereit erklärt, dieses Register nach den eidgenössischen Wahlen vom kommenden Herbst im Internet aufzuschalten, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Bisher war das Register nur an Ort und Stelle einsehbar.
Diese neue Regelung soll für mehr Transparenz sorgen, wie viele und welche Lobbyisten über eine direkte Zugangsberechtigung zur Wandelhalle und zu den anderen nicht öffentlichen Bereichen des Parlamentsgebäudes verfügen. Die Verwaltungsdelegation möchte auf den Zutrittskarten künftig auch die Funktion der Lobbyisten anschreiben.
Damit sei die Forderung einer parlamentarischen Initiative von Edith Graf-Litscher (SP/TG) nach einer Neuregelung des Zugangs zum Bundeshaus für Lobbyisten erfüllt. Die Kommission beschloss deshalb mit 14 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Eine Kommissionsminderheit befürchtet jedoch, dass sich die meisten Lobbyisten als blosse Berater kennzeichnen werden. Die Minderheit möchte, dass die Verwaltungsdelegation bestimmte Kategorien von Funktionen (persönliche Mitarbeiter des Ratsmitglieds, Lobbyisten, usw.) festlegt und dass auch der jeweilige Arbeit- oder Auftraggeber eines Lobbyisten angegeben wird.

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