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Lohndiskriminierung der Frauen hat sich verschärft

(Keystone-SDA) Laut dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) sind hierzulande die Frauen gegenüber den Männern beim Lohn nach wie vor sehr stark benachteiligt. Besonders alarmierend sei, dass sich in den letzten Jahren diese Diskriminierung noch verschärft habe.

“Geht es um den Lohn, ist es verheerend, eine Frau zu sein”, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner an einer Medienkonferenz am Freitag in Bern: “Männer verdienen im Durchschnitt 6427 Franken, Frauen im Schnitt 3745 Franken pro Monat (2008 netto). Das sind 41,7 Prozent weniger.”

Rechsteiner führte die Ursachen für diesen enormen Unterschied auf: Frauen leisteten einen wesentlich grösseren Anteil als Männer an gesellschaftlich notwendiger, unbezahlter Arbeit. Entsprechend hätten sie geringere Pensen bei der Erwerbsarbeit.

Verheerend bei Trennung oder Scheidung

Die Ungleichverteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit wirke sich insbesondere bei Trennung oder Scheidung sehr negativ aus.

Frauen arbeiteten viel häufiger in Tieflohnbereichen als Männer. Rund drei Viertel der Tieflohnstellen seien von Frauen besetzt. In den Betrieben hätten die Männer tendenziell die bessere berufliche Stellung.

“Und als ob dies alles nicht reichen würde, werden Frauen bei gleichwertiger Arbeit auch noch schlechter entlöhnt”, sagte der SGB-Präsident. Die reine Lohndiskriminierung bei gleichwertiger Arbeit betrage rund zehn Prozent.

Nationaler Aktions- und Streiktag

Besonders alarmierend sei, dass sich diese Diskriminierung in den letzten Jahren gar noch verschärft habe. Das sei ein starker Grund, weshalb die Gewerkschaften für den 14. Juni zu einem nationalen Aktions- und Streiktag zur Lohngleichheit aufrufen.

Die Unternehmen und die Konzernspitzen müssten sich bewusst sein, dass das Lohngleichheitsprinzip für gleichwertige Arbeit nicht freiwillig sei. Es handle sich um einen Verfassungsgrundsatz.

Werde der heutige verfassungswidrige Zustand nicht auf dem Weg des Lohngleichheitsdialogs beseitigt, brauche es griffigere staatliche und gesetzliche Massnahmen, das Recht endlich durchzusetzen, sagte Rechsteiner.

Der SGB denke dabei vor allem an Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenz, wie sie die Autoren der Evaluation des Gleichstellungsgesetzes 2006 in den Raum gestellt haben.

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