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Luzerner Parlament hält Zeit nicht reif für mehr Rechte

(Keystone-SDA) Die Luzerner Gemeinden sollen Ausländerinnen und Ausländern kein Stimmrecht gewähren dürfen. Der Kantonsrat hat am Montag die Volksinitiative “Mit(be)stimmen!” und den regierungsrätlichen Gegenvorschlag mit 91 zu 21 Stimmen verworfen.

Damit wird den Stimmberechtigten einzig die Initiative vorgelegt mit der Empfehlung, diese abzulehnen. Die Volksinitiative war von der Bewegung Second@s Plus eingereicht worden.

Die Initiative will den Gemeinden das Recht einräumen, Ausländern mit Niederlassungsbewilligung für kommunale Angelegenheiten das Stimmrecht zu gewähren. Der Gegenvorschlag wollte das Gleiche, sah aber eine einheitliche gesetzliche Regelung auf Gesetzesstufe vor.

“Einbürgerung unverzichtbar”

Die bürgerlichen Fraktionen waren einhellig der Meinung, dass das Stimmrecht ans Bürgerrecht gekoppelt sein müsse, weil dann die Integration gewährleistet sei. Betont wurde auch, dass die Zeit noch nicht reif sei dafür, den Ausländern mehr Rechte zu gewähren.

Die Linke machte geltend, dass die Integration in der Gemeinde beginne und dort deshalb auch eine Mitsprache der Ausländer sinnvoll sein könne. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die katholische Kirche des Kantons Luzern das Ausländerstimmrecht kennt.

Justizdirektorin Yvonne Schärli begründete die Haltung der Regierung primär mit der immer wieder erhobenen Forderung nach Gemeindeautonomie, gerade auch beim Thema Einbürgerungen. Die Regierung wünsche sich starke Gemeinden, die eigenverantwortlich entscheiden könnten.

Schärli sagte, das Ausländerrecht sei streng, habe aber auch einen Integrationsartikel. Für sie gehören Stimmrecht und Einbürgerung nicht zwingend zusammen. In einer mobilen Gesellschaft stehe der Wunsch nach Einbürgerung nicht mehr an erster Stelle, erklärte sie.

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