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Mehr Fördergelder für Strom aus erneuerbaren Energien

(Keystone-SDA) Das Bundesamt für Energie hat die Anhörung zur Revision der Energieverordnung eröffnet. Mit der Revision werden Parlamentsentscheide umgesetzt, die ab 2013 mehr Fördergelder für Strom aus erneuerbaren Energien bringen.

Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag pro verbrauchte Kilowattstunde Strom. Dieser liegt derzeit bei 0,45 Rappen.

Ab 2013 kann der Bundesrat den Zuschlag auf maximal 0,9 Rappen erhöhen. Zudem wird ab 2012 ein neuer Zuschlag von 0,1 Rappen zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen erhoben. Die revidierte Verordnung sieht einen vorläufigen Satz von 0,55 Rappen vor. Die Anhörung dauert bis zum 15. März, wie das Bundesamt für Energie (BFE) am Montag mitteilte.

Billigere Solaranlagen

Nicht Gegenstand der Revision sind die KEV-Vergütungen für die einzelnen Produktionstechnologien und Anlagentypen. Weil der Bau von Solaranlagen billiger geworden ist, hatte der Bund auf Jahresbeginn die kostendeckende Einspeisevergütung für neue Anlagen gesenkt. Gleichzeitig wurde der Anteil des Solarstroms am KEV-Fördertopf erhöht.

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