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Menschenrechtsgericht bestätigt Gesichtsschleier-Verbote

Eine 22-jährige Nikab-Trägerin in Brüssel: Belgiens Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum ist rechtens, entschied das EGMR. (Archiv) Keystone/AP/Yves Logghe sda-ats

(Keystone-SDA) In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Strasse einen Gesichtsschleier zu tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigte am Dienstag in Strassburg bereits zum zweiten Mal entsprechende Verbote.

Dieses Mal ging es um ein belgisches Gesetz, das es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstösse können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Ausserdem ging es um Satzungen von drei belgische Gemeinden von 2008 mit ähnlichen Verboten.

Es sei “für eine demokratische Gesellschaft notwendig”, urteilten die EGMR-Richter in Strassburg. Die “Rechte und Freiheiten” von Dritten würden damit geschützt. (Beschwerde-Nr. 37798/13 und 4619/12)

Gewehrt hatten sich zwei Musliminnen, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt.

Beide Frauen gaben nach Angaben des Gerichts an, den Nikab aus freien Stücken zu tragen. Eine hatte ihren Schleier zunächst auch nach dem Verbot weiter getragen. Aus Angst vor einer Bestrafung legte sie ihn später jedoch ab. Die andere gab den Angaben zufolge an, sie sei nach dem Verbot zu Hause geblieben.

Frankreich hatte als erstes EU-Land bereits im April 2011 ein Vollverschleierungsverbot eingeführt. Im Juli 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits das französische Burka-Verbot für rechtens.

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