Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Michael Jacksons Arzt konnte angeblich kaum Erste Hilfe

(Keystone-SDA) New York/Los Angeles – Michael Jacksons hoch bezahlter Leibarzt konnte angeblich keine einfache Herz-Lungen-Massage vornehmen. Als der Popstar vor eineinhalb Jahren ins Koma gefallen war, soll der Herzspezialist Conrad Murray panisch und hilflos gewesen sein.
Dies sagte einer von Jacksons Mitarbeitern laut dem US-Nachrichtensender CNN vor dem Superior Court in Los Angeles. Die Anhörung vor einem Richter soll klären, ob dem 57-Jährigen ein Prozess wegen fahrlässiger Tötung gemacht wird.
Nachdem Jackson bewusstlos gewesen sei, habe der Arzt panisch reagiert und die beiden entsetzten Leibwächter gefragt: “Kann einer CPR?” Die “cardiopulmonary resuscitation”, die Herz-Lungen-Reanimation, lernt auch in den USA schon jeder Fahrschüler.
“Ich habe Alberto angeschaut, weil wir Dr. Murray als Herzspezialisten kannten, und wir waren schockiert”, sagte Jacksons Sicherheitschef Faheem Muhammed über sich und Leibwächter Alberto Alvarez.
Bei der Anhörung wurde auch bekannt, dass Jacksons älteste Kinder Prince und Paris, damals zwölf und elf, während des Dramas in der Tür des Schlafzimmers standen. Über die Tochter sagte Muhammed: “Paris war auf dem Flur auf Händen und Knien und sie weinte einfach.” Den Kindern sei zwei Stunden später im Spital gesagt worden, dass ihr Vater gestorben sei.
Der erste Tag vor dem Superior Court in Los Angeles war der Auftakt einer Anhörung, die sich zwei Wochen hinziehen könnte. Erst danach entscheidet das Gericht, ob dem Arzt der Prozess gemacht wird. Bis dahin sollen 20 bis 30 Zeugen aussagen.
Die Anklage wirft Murray vor, Jackson ein Mittel gegen die chronische Schlaflosigkeit gespritzt zu haben, das eigentlich nur ein Narkosemittel für Operationen ist. Zudem soll der Arzt viel zu lange gewartet haben, bevor er den Notarzt rief.
Jackson starb am 25. Juni 2009 im Alter von 50 Jahren an Herzversagen. Murray erklärte, er sei “nicht schuldig” an Jacksons Tod. Der Arzt war im Februar 2010 wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden, er ist gegen eine Kaution von 75’000 Dollar auf freiem Fuss. Im Falle eines Schuldspruchs drohen ihm vier Jahre Haft.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft