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Ministerin Wanka durfte AfD nicht die “Rote Karte” zeigen

Die deutsche Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat mit einer Medienerklärung gegen die AfD gegen das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder verstossen. (Archivbild) Keystone/DPA/LINO MIRGELER sda-ats

(Keystone-SDA) Die deutsche Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat mit einer Medienerklärung gegen die AfD gegen das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder verstossen. So urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe und gab damit einer Klage der AfD statt.

Mit ihrer Medienmitteilung “Rote Karte für die AfD” habe die CDU-Politikerin das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, heisst es im höchstrichterlichen Urteil.

Wanka hatte im November 2015 auf der Homepage des Bildungsministeriums eine Medienerklärung veröffentlicht, mit der sie auf den Demonstrationsaufruf der AfD in Berlin unter dem Motto “Rote Karte für Merkel – Asyl braucht Grenzen” reagierte.

In der Erklärung Wankas hiess es: “Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Jörn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.”

Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu fest, ein Recht auf Gegenschlag, nämlich auf unsachliche Angriffe in gleicher Weise zu reagieren, bestehe für Mitglieder der Bundesregierung nicht. “Nimmt ein Regierungsmitglied für sein Handeln die Autorität des Amtes in Anspruch, ist er dem Neutralitätsgebot unterworfen”, sagte Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle in der Urteilsverkündung.

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