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Mit Insulin Gatten vergiftet – Urnerin verurteilt

(Keystone-SDA) Lausanne – Eine Urnerin ist zu Recht wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt worden, weil sie ihren Gatten mit Insulin vergiftet hatte. Es war auch korrekt, sie vom Vorwurf, ihre Stieftochter ermordet zu haben, freizusprechen. Dies hat das Bundesgericht festgestellt.
Die Richter in Lausanne wiesen eine Beschwerde der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Urner Obergerichtes ab. Dieses hatte im Mai 2009 die heute 53 Jahre alte Frau wegen vorsätzlicher Tötung zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
In erster Instanz war die Frau vom Landgericht mit elf Jahren bestraft worden. Allerdings hatte die erste Instanz die Vorgänge komplett anders beurteilt als das Ober- und Bundesgericht.
Die Angeklagte sei nicht für den Tod ihres Gatten, sondern für den ihrer Tochter verantwortlich, hatte das Landgericht befunden, und die Frau des Mordes durch Unterlassens an ihrer Tochter schuldig und des Mordes an ihrem Ehemann frei gesprochen.
Der zucker- und herzkranke Mann hatte die 36 Jahre jüngere Angeklagte 1999 geheiratet. Bei dem Paar lebte auch die schwer behinderte Tochter des Gatten. Die Tochter starb im Januar 2000, der Gatte ein halbes Jahr später.
Der Staatsanwalt warf der Angeklagten Doppelmord vor. Sie habe ihrer Stieftochter ermordet, indem sie ihr ärztliche Hilfe vorenthielt. Zudem habe sie ihrem Gatten eine tödliche Dosis Insulin verabreicht. Die Angeklagte wollte freigesprochen werden.
Zum Tod der Stieftochter hält das Bundesgericht fest, die Angeklagte hätte auf den sich verschlechternden Gesundheitszustand reagieren müssen. Ob der Beizug eines Notfallarztes den Tod hätte verhindern können, sei aber nicht gesichert. Die Frau sei deshalb nach dem Grundsatz “im Zweifel für die Angeklagte” freizusprechen
Dass der Tod des Gatten vom Urner Obergericht nur als vorsätzliche Tötung und nicht als Mord qualifiziert wurde, war nach Ansicht des Bundesgerichtes ebenfalls korrekt.

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