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Mobility Pricing wird als Mittel gegen Verkehrsüberlastung geprüft

(Keystone-SDA) Zur Vermeidung von Verkehrsüberlastungen in Spitzenzeiten soll ein marktwirtschaftlicher Ansatz verfolgt werden. Bis Ende 2015 will der Bundesrat einen Konzeptbericht Mobility Pricing verabschieden.

Der Bericht soll als Grundlage für eine breite gesellschaftliche und politische Diskussion dienen. Der am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedete Bericht des Bundesrates zum Slot-Management und KMU geht auf ein Postulat des Freiburger CVP-Ständerats Urs Schwaller zurück.

Sein vorgeschlagener Lösungsansatz war, über die Reduktion des Mineralölsteuerzuschlags finanzielle Anreize zu schaffen, damit Unternehmen ihre Fahrten von der Spitzenzeit in die Randzeit oder auf die Bahn verlagern.

Ein solches Bonussystems stehe im Widerspruch zu den ökonomischen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage und sei bezüglich der praktischen Umsetzung, aber auch bezüglich Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Effektivität mit weiteren Schwierigkeiten behaftet, heisst es in dem Bericht.

Belohnungssysteme allenfalls in Übergangsphase

Der Vorschlag eines Belohnungssystems im Sinne des Postulats soll deshalb nicht weiterverfolgt werden. Ob Belohnungssysteme allenfalls als kurzfristige Aufklärungsmassnahmen in einer Übergangsphase auf dem Weg zum Mobility Pricing sinnvoll wären, müssten weitere Abklärungen zeigen. Gegebenenfalls könnten Pilotprojekte weitere Anhaltspunkte liefern.

Mit Mobility Pricing werde insgesamt nicht mehr, sondern anders bezahlt werden, heisst es weiter. Die Mobilität soll flüssiger beziehungsweise komfortabler werden, indem durch ein aktives Mobilitätsmanagement die Verkehrsinfrastrukturen effizienter genutzt beziehungsweise ausgelastet werden.

Im Konzeptbericht will der Bundesrat in diesem Jahr aufzeigen, wie Mobility Pricing ausgestaltet werden könnte. Der Bericht soll als Grundlage für eine breite gesellschaftliche und politische Diskussion über Möglichkeiten zur Vermeidung der Verkehrsüberlastungen in Spitzenzeiten dienen und Vorgehensweisen für eine mögliche spätere Umsetzung aufzeigen.

Gemäss aktueller Planung wird der Bundesrat beziehungsweise das Verkehrsdepartement UVEK zum Konzeptbericht noch im ersten Halbjahr dieses Jahres eine Anhörung durchführen. Nach der Auswertung der Anhörung soll der Konzeptbericht durch den Bundesrat verabschiedet werden.

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