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Motion für Verkaufsverbot für Jugendliche von E-Zigaretten

E-Zigaretten-Rauchen soll gemäss Zürcher Kantonsräten beim Jugendschutz bald gleich streng ausgelegt werden wie Rauchen von Zigaretten. KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA sda-ats

(Keystone-SDA) Im Kanton Zürich sollen Jugendliche unter 16 Jahren keine E-Zigaretten kaufen dürfen. Dies verlangen drei Kantonsräte in einer Motion. Als Vorbild dient ihnen das Wallis: Dort wurde das Mindestalter für den Kauf angehoben.

Im Wallis muss man 18 sein, um E-Zigaretten zu kaufen. Der Kanton hat im Juni als erster Kanton der Schweiz auf eine Gesetzeslücke reagiert. E-Zigaretten, also elektronische Zigaretten, sind seit Ende April nämlich auch in der Schweiz legal. Der Verkauf an Minderjährige hängt aber von der Bereitschaft der einzelnen Verkäufer ab.

Nun soll der Kanton Zürich dem Beispiel Wallis folgen. E-Zigaretten sollen wie alle weiteren nikotinhaltigen Produkte in jeder Hinsicht wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren behandelt werden, fordern drei EVP-Kantonsräte in der Motion, die am Donnerstag publiziert wurde. Der Jugendschutz müsste gemäss den Kantonsräten auch bei Vorschriften zum Passivrauchen und bei der Werbung einfliessen.

Die Langzeitfolgen von E-Zigaretten sind noch unbekannt. Sie gelten oftmals als weniger schädlich als Tabakzigaretten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber davon aus, dass Risiken für Lungen- und Herzerkrankungen dennoch steigen. Jedes Jahr sterben nach Schätzungen drei Millionen Menschen in Folge von Tabakkonsum an Herzerkrankungen.

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