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Münchner Schlägerprozess: Schüler benehmen sich in U-Haft gut

(Keystone-SDA) München/Zürich – Die drei wegen Mordversuchs angeklagten Schweizer Schüler aus dem zürcherischen Küsnacht haben sich in der Münchner Untersuchungshaft gut benommen. Dies geht aus dem Führungsbericht hervor, der am Freitag vor dem Landgericht München verlesen wurde.
Demnach sollen sich alle drei Jugendlichen gut geführt haben und nicht aufgefallen sein. Da die Angeklagten zur Tatzeit erst 16 Jahre alt waren, wird hinter verschlossenen Türen verhandelt.
Zwei Beweisanträge eines Verteidigers, für seinen Mandanten noch einmal einen Psychologen und einen weiteren Sachverständigen heranzuziehen, lehnte die Jugendkammer ab. Dies teilte der Anwalt nach der Verhandlung vom Freitag mit.
Beim nächsten Prozesstermin am 23. August soll nun ein Sachverständiger zur Schwere der Tritte und Schläge gegen den schwer verletzten Geschäftsmann aussagen. Damit dürfte die Beweisaufnahme geschlossen werden.
Die Schüler der Berufswahlschule in Küsnacht sollen Ende Juni 2009 auf einer Klassenfahrt mit Alkohol und Drogen gefeiert und danach fünf Passanten schwer misshandelt haben. Zwei der Opfer wurden lebensgefährlich verletzt.
Der am schwersten verletzte Mann, ein Geschäftsmann aus Ratingen in Nordrhein-Westfalen, kämpft ein Jahr nach der Tat noch immer mit den Folgen und wird möglicherweise bleibende Schäden davontragen. Die drei Schüler müssen sich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten, ihnen drohen maximal zehn Jahre Haft.
Am 13. September werden voraussichtlich Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren. Am 14. Oktober könnte dann das Urteil gesprochen werden.

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