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Mutmasslicher Lausanner Schütze verhaftet und angeklagt

(Keystone-SDA) Die Waadtländer Kantonspolizei hat nach der Schiesserei im Lausanner Stadtzentrum am Montag einen Mann in Untersuchungshaft genommen. Dieser gab im Verhör an, er habe “aus Abneigung gegen die Polizei” um sich geschossen. Er wurde wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt.

Am Montagmorgen gegen drei Uhr in der Früh habe sich ein Mann über die Notfallnummer 117 bei der Polizei gemeldet, teilte die Waadtländer Kantonspolizei mit. Dieser habe gestanden, am Samstagnachmittag gegen 14 Uhr Schüsse beim Bezirksgericht Montbenon im Zentrum Lausannes abgegeben zu haben.

Daraufhin tauchte der Mann bei einem Polizeiposten auf und wurde sofort festgenommen. Beim Verdächtigen handelt es sich um einen Schweizer aus Lausanne-West, der laut Polizei knapp 30 Jahre alt ist. Mit Ausnahme einiger kleinen Verkehrsdelikten war der Mann der Polizei nicht bekannt.

Zwei Frauen angeschossen

Bei der Befragung durch die Polizei gab er an, er habe sich ins Lausanner Stadtzentrum begeben, um auf Polizisten zu schiessen. Er habe so lange geschossen, bis er die Politesse habe umfallen sehen.

Bei der Politesse handelt es sich um eine 50-jährige Frau, die am Bein getroffen wurde. Anschliessend traf ein Projektil auch noch eine Autofahrerin, die beim Gerichtsgebäude über eine Kreuzung fuhr. Auch sie wurde am Beim verletzt. Beide Frauen mussten in Spitalpflege, waren aber nie lebensbedrohlich verletzt.

Schütze hatte Waffe legal erworben

Nach den Schüssen kehrte der Mann nach Hause zurück, wo er seine Waffe – eine Beretta 9mm – reinigte. Die Waffe hatte er 2008 legal erworben. Andere Waffen besitzt er laut Polizei nicht. Zurzeit sind weitere Abklärungen über das genaue Motiv des Mannes im Gange.

Im Laufe der Ermittlungen stellte sich zudem heraus, dass er tatsächlich der Besitzers des von der Polizei gesuchten blauen BMW 316i ist. Entgegen erster Informationen ist das Auto nicht im Wallis, sondern im Kanton Waadt immatrikuliert.

Der Staatsanwalt hat nun Anklage wegen vorsätzlicher Tötung, Gefährdung des Lebens und Körperverletzung erhoben. Der Mann hatte angegeben, sich über die Konsequenzen seines Handelns bewusst gewesen zu sein. Er sagte aus, er habe niemanden töten, lediglich verletzten wollen.

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