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National- und Ständerat einigen sich auf “Ein Kind, eine Zulage”

(Keystone-SDA) Künftig gilt das Prinzip “Ein Kind, eine Zulage”. Nach dem Willen des Parlaments sollen auch Selbständigerwerbende Kinder- und Ausbildungszulagen erhalten. Am Donnerstag hat der Nationalrat die letzten Differenzen bei der Vorlage ausgeräumt.

Diese geht auf eine parlamentarischen Initiative von alt CSP-Nationalrat Hugo Fasel aus dem Jahr 2006 zurück. Der von der nationalrätlichen Sozialkommission ausgearbeitete Entwurf hatte es jedoch alles andere als leicht.

Nachdem ihm der Nationalrat im Dezember 2009 zugestimmt hatte, beschloss der Ständerat vor einem Jahr Nichteintreten, um zwei Wochen später doch einzulenken. Dann gab es demokratiepolitische Bedenken, weil das 2009 in Kraft gesetzte Familienzulagengesetz ausdrücklich keine Beiträge für Selbständigerwerbende vorsieht.

Die Anhörung der Betroffenen und juristische Abklärungen verzögerten die Behandlung weiter. Nach zwei vollen Umgängen sind sich die Räte nun auch über die Details einig geworden.

Die Änderung des Familienzulagengesetzes sieht vor, dass künftig auch Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen haben. Von solchen profitieren heute rund 1,7 Millionen Kinder von Arbeitnehmenden und Nichterwerbstätigen mit tiefen Einkommen. 75’000 Kinder von Selbständigerwerbenden gehen bisher leer aus.

Nach dem Willen des Parlaments müssen sich Selbständigerwerbende künftig einer Familienausgleichskasse anschliessen. Ausbezahlt werden die gleichen Zulagen, wie sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. Der Anspruch ist nicht vom Einkommen abhängig.

Finanziert würden die Familienzulagen durch prozentuale Beiträge der Selbständigerwerbenden auf der Basis des AHV-pflichtigen Einkommens. Die Beiträge werden nur auf dem von der obligatorischen Unfallversicherung höchstens versicherten Verdienst erhoben.

Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Angesichts des bürgerlichen Widerstands in den Räten ist deren Ausgang alles andere als gewiss.

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