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Nationalrat gegen Definition des zwingenden Völkerrechts

(Keystone-SDA) Bern – Der Nationalrat möchte nicht, dass in der Verfassung genau definiert wird, was unter den Begriff des zwingenden Völkerrechts fällt. Er hat am Dienstag eine Parlamentarische Initiative der SVP abgelehnt, die eine restriktive Definition vorschlug.
Die SVP wollte mit der Initiative verhindern, dass das Parlament Volksinitiativen allein mit dem Hinweis auf die Verletzung zwingenden Völkerrechts für ungültig erklären kann. Immer öfter würden Volksinitiativen infrage gestellt, weil sie angeblich dem Völkerrecht widersprächen, begründete sie ihr Anliegen. Deshalb müsse definiert werden, was darunter falle.
Die SVP schlug vor, dass lediglich Angriffskrieg, Folter, Völkermord und Sklaverei als zwingendes Völkerrecht gelten sollten. Dieser Katalog könnte später ergänzt werden, aber nur mit Zustimmung des Souveräns, sagte Ulrich Schlüer (SVP/ZH).
Heutige Praxis weniger restriktivDer Rat sprach sich jedoch mit 117 zu 56 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegen den SVP-Vorschlag aus. Zwar bestehe im Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht Klärungsbedarf, doch lasse sich das Problem nicht so lösen, wie die SVP dies möchte, befand die Mehrheit.
Nach Ansicht der vorberatenden Kommission würde der Vorschlag der SVP hinter die heutige Praxis zurückgehen, denn unter das zwingende Völkerrecht falle gemäss dieser auch der Kern der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Schweiz hat kein DefinitionsrechtDer Versuch der SVP ist aus Sicht der Kommission aber schon allein deswegen fehlgeleitet, weil das zwingende Völkerrecht nicht ein- für allemal definiert oder mit einigen Begriffen umschrieben werden kann.
Es handle sich um Normen, die im gemeinsamen Interesse aller Staaten gälten und tief im allgemeinen Rechtsbewusstsein verankert seien, hielt die Kommission fest. Welches diese Normen seien, könne nur von der Gesamtheit der Staaten festgelegt werden, gab Andreas Gross (SP/ZH) zu bedenken.

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