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Nationalrat weicht Verschärfungen beim Waffengesetz auf

(Keystone-SDA) Bern – Der Nationalrat lehnt strengere Bestimmungen im Waffengesetz ab. Er widersetzt sich damit dem Bundesrat und dem Ständerat. Das Waffengesetz wird revidiert, weil es der neusten Entwicklung des Waffenrechts in der EU angepasst werden muss.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf wies bei den Beratungen darauf hin, dass die Anpassungen zwingend sind. Mit dem Beitritt zum Abkommen von Schengen habe sich die Schweiz verpflichtet, ihre Gesetzgebung an künftige Entwicklungen des Schengen-Rechts anzupassen.
Der Hinweis war vergeblich: Die bürgerliche Mehrheit lehnte ein Einschwenken auf die Version des Bundesrates und des Ständerates ab. Eine Ausnahme bildete die BDP: Sie stimmte mit der SP und den Grünen für die kleinen Anpassungen, die eine bessere Rückverfolgbarkeit von Waffen zum Ziel haben.
Die BDP scheine die einzige bürgerliche Partei zu sein, die gemerkt habe, dass zum Thema “Waffengewalt” eine Volksinitiative hängig sei, bemerkte Jo Lang (Grüne/ZG). Die Haltung der bürgerlichen Mehrheit könnte der Initiative Auftrieb verleihen.
Der Rat zeigte sich unbeeindruckt. Mit 100 zu 66 sprach er sich dagegen aus, dass über die Reparatur von Waffen Buch geführt werden muss. Die Buchführungspflicht käme zum Beispiel bei alten Waffen zum Tragen, die schiesstauglich gemacht werden.
Mit 109 zu 66 sprach sich der Nationalrat ferner dagegen aus, dass Waffen, die nicht markiert sind, beschlagnahmt werden können. Damit werde die Markierungspflicht sinnlos, gab Bundesrätin Widmer-Schlumpf zu bedenken. Das Gesetz sieht vor, dass Waffen markiert sein müssen. An der Markierung soll zeigen, dass sie registriert sind.
Nach Ansicht der Ratsmehrheit würde die Möglichkeit der Beschlagnahmung die Freiheit der Waffenbesitzer zu sehr einschränken. Es gehe um eine Tradition, argumentierte Edi Engelberger (FDP/NW).

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