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Nationalrat will Aufsicht über Stauanlagen neu regeln

(Keystone-SDA) Bern – Die Aufsicht über Staumauern, Stauwehre und Rückhaltebecken wird neu in einem Gesetz statt wie bisher bloss auf Verordnungsebene geregelt. Der Nationalrat ist am Dienstag dem Ständerat gefolgt und hat das Gesetz oppositionslos gutgeheissen.
Zu diskutieren gab wie schon im Erstrat die Haftungsfrage. Der Bundesrat wollte die Betreiber von Haftung befreien, wenn sie nachweisen, dass der Schaden “durch höhere Gewalt oder durch grobes Verschulden der geschädigten Person verursacht wurde”.
Der Ständerat möchte die Haftung auch bei Sabotage, Terrorismus oder kriegerischen Ereignissen ausschliessen. Das ging einer Minderheit aus den Reihen der SP, der Grünen und der CVP zu weit. Sie forderten, dass zumindest Sabotage wieder aus der Liste gestrichen werde.
Sabotage und BubenstreicheSabotage sei ein schwammiger Begriff. Es sei schwierig zu definieren, ab wann etwas Sabotage sei. Damit werde das Vorsorgeprinzip des Betreibers ausgehöhlt, sagte Eric Nussbaumer (SP/BL).
Er wurde von Energieminister Moritz Leuenberger unterstützt, der davor warnte, dass auch Bubenstreiche unter den Begriff Sabotage fallen könnten. Der Betreiber stehe aber in der Verantwortung, die Anlagen gerade gegen solche Akte zu schützen. Mit 99 gegen 56 Stimmen lehnte es der Rat aber ab, Sabotage wieder aus der Liste der Haftungsausschlussgründe zu streichen.
Streichen will der Nationalrat hingegen die Abgabe, mit der Bundesrat und Ständerat die Kosten für Aufsichtstätigkeiten finanzieren wollen, die nicht durch Gebühren gedeckt sind. Eine Minderheit aus den Reihen von SVP und FDP vertrat die Ansicht, dass damit Mehrkosten in unbekannter Höhe anfallen würden und der Ausbau der Verwaltung nicht erwünscht sei.
Keine AufsichtsabgabeVergeblich hielt Leuenberger dagegen, dass es im Interesse der Bevölkerung sei, die Betreiber und ihre Anlagen genügend zu beaufsichtigen. Er konnte sich damit nicht durchsetzen. Der Nationalrat hiess den Minderheitsantrag mit 89 gegen 75 Stimmen gut und schuf damit eine Differenz zum Ständerat. Eine Differenz schuf er auch in der Frage, für welche Stauanlagen ein Wasseralarmsystem betrieben und unterhalten werden muss.

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