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Nationalrat will Präventionsmassnahmen besser koordinieren

(Keystone-SDA) Nach dem Motto “vorbeugen ist besser als heilen” hat der Nationalrat das neue Präventionsgesetz gutgeheissen. Ziel ist es, die Massnahmen zur Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung besser zu steuern und zu koordinieren.

Der Nationalrat stimmte dem Gesetz am Dienstag mit 97 zu 71 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Die Mehrheit zeigte sich überzeugt, dass der Bund eine bessere Rechtsgrundlage braucht, um die Mittel für die Prävention effizient einsetzen zu können.

Gegen die Vorlage stellten sich die SVP sowie einzelne Vertreter der FDP und der CVP. Sie beschworen das Bild eines Staates herauf, der seine Bürger bevormundet. Dabei sprachen sie unisono von “totalitären Tendenzen” – und plädierten für Eigenverantwortung.

Chronischen Krankheiten vorbeugen

Bisher konnte der Bund nur bei übertragbaren Krankheiten eingreifen. Neu soll er sich auch bei Krebs, Diabetes oder psychischen Krankheiten stärker engagieren können. Es handle sich dabei um die Krankheiten der heutigen Zeit, sagten viele Gesundheitspolitikerinnen und -politiker.

Nationale Präventionsziele

Mit dem neuen Gesetz wird der Bundesrat unter Mitwirkung der Kantone alle acht Jahre nationale Präventionsziele festlegen. Alle vier Jahre wird er aufzeigen, wie die Ziele erreicht werden sollen. Dabei soll er sich auf bessere Statistiken stützen können.

Eine zentrale Rolle spielt die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz. Sie soll künftig im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit Präventionsprogramme konzipieren und Mittel verteilen. Das Gesetz sieht auch eine “Gesundheitsfolgenabschätzung” vor: Bei Vorhaben von besonderer Tragweite sollen die Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung geprüft werden. Der Bundesrat legt fest, bei welchen Vorhaben dies nötig ist.

Diskussion über Präventionszuschlag

Zu diskutieren gab der Präventionszuschlag auf den Krankenkassenprämien. Heute könnte der Gesundheitsminister diesen Zuschlag in eigener Kompetenz erhöhen. Künftig soll der Bundesrat entscheiden. Zudem wird im Gesetz neu eine Obergrenze festgelegt.

Das Gesetz geht nun an den Ständerat.

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