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Nationalratskommission will Eizellenspende erlauben

(Keystone-SDA) Ist der Mann unfruchtbar, kann ein verheiratetes Paar auf eine Samenspende zurückgreifen. In der Schweiz nicht erlaubt ist jedoch, eine gespendete Eizelle zu verwenden. Dies möchte die Wissenschaftskommission des Nationalrats (WBK) nun ändern.

Mit 13 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung hat sie eine parlamentarische Initiative des Waadtländer CVP-Nationalrats Jacques Neirynck gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Dieser schlägt vor, das Verbot der Eispende aus dem Fortpflanzungsmedizingesetz zu streichen.

Laut Neirynck gibt es weder einen biologischen noch einen ethischen Grund, zwischen Samenzellen und Eizellen zu unterscheiden. Wenn die Spende von Samenzellen erlaubt sei, sollte auch die Spende von Eizellen erlaubt sein, begründet er seine Initiative.

Embryonenspende weiterhin verboten

Mit dieser Lösung soll unfruchtbaren Paaren geholfen werden. Heute lassen sich viele Frauen in ausländischen Spitälern mit gespendeten Eizellen künstlich befruchten. Verboten bleiben sollen das Implantieren von gespendeten Embryonen und die Leihmutterschaft.

Die Initiative geht nun an die WBK des Ständerats. Diese hat sich bereits im Rahmen der Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik mit der Frage befasst. In Erwartung von Neiryncks Initiative hat sie vorerst auf einen Vorschlag für eine Regelung verzichtet. Die Nationalratskommission möchte die Frage jedoch unabhängig von der Vorlage über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik regeln.

Diese liegt derzeit bei der WBK des Ständerats. Mit einer Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes möchte es der Bundesrat erblich vorbelasteten Paaren ermöglichen, ihre Embryos vor einer künstlichen Befruchtung auf Erbkrankheiten zu untersuchen. Heute ist die Präimplantationsdiagnostik verboten.

Umfassende Tests an Embryos

Die WBK des Ständerats möchte noch weiter gehen als der Bundesrat und so genannte Aneuploidie-Screenings zulassen, bei welchen Embryonen auf abnormale Chromsomensätze getestet werden. Nur solche mit normalen Sätzen würden in den Mutterleib eingepflanzt.

Solche Tests würden es beispielsweise erlauben, Embryonen auszusondern, die eine Trisomie 21 (Down- Syndrom) oder eine andere Chromosomen-Abnormalität aufweisen. Weitere kontroverse Themen betreffen die so genannten Retterbabies oder die maximal erlaubte Anzahl Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung entwickelt werden dürfen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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